Gericht gibt Swisscom im Glasfaser-Streit mit der Weko recht
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) gegen Swisscom aufgehoben, wie aus einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil des Gerichts hervorgeht. Die Wettbewerbshüter hatten dem grössten Schweizer Telekomunternehmen wegen der Art des Ausbaus seines Glasfasernetzes eine Sanktion von rund 18 Millionen Franken auferlegt.
Die Weko sei zu Unrecht von einer Kartellrechtsverletzung ausgegangen, da Swisscom auf dem in diesem Fall relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehabe.
Das Gericht hat seinen Entscheid damit begründet, dass die von der Weko angeordneten Massnahmen Gebiete betreffe, in denen die Swisscom den Glasfaserausbau noch nicht begonnen habe. Dort könne das Unternehmen keine entsprechenden Dienstleistungen anbieten und folglich auch nicht marktbeherrschend sein.
Zudem sei die Swisscom in bereits mit der neuen Technologie ausgebauten Gebieten nicht auf dem von der Weko definierten Markt tätig. Dieser umfasse im Wesentlichen durchgehende Glasfaserleitungen von der Anschlusszentrale bis zum jeweiligen Gebäude, was bei der neuen Bauweise nicht mehr der Fall sei.
Die Weko will das Urteil in den kommenden Tagen «eingehend prüfen». Die Behörde werde auf Basis dieser Analyse entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiere oder eine Beschwerde beim Bundesgericht einreiche, erklärte sie am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Streit um neue Technologie
Auslöser des Verfahrens war eine Strategieänderung von Swisscom Anfang des Jahres 2020. Der Konzern kündigte an, sein Glasfasernetz künftig nicht mehr in einer Punkt-zu-Punkt-Architektur (P2P) auszubauen, sondern auf eine Punkt-zu-Multipunkt-Topologie (P2MP) zu setzen.
Konkret bedeutet dies, dass das Unternehmen neu eine Zuleitung von der lokalen Telefonzentrale bis zum Strassenschacht vor den Häusern verlegte und das Datensignal dort dann auf die Anzahl angeschlossener Haushalte aufgesplittet wird. Zuvor wurde eine Faser von der Zentrale bis in den Haushalt gelegt.
Bei der neuen P2MP-Bauweise gibt es also im Gegensatz zur bisherigen P2P-Technologie keine durchgehenden, einzelnen Glasfaserleitungen mehr von den Swisscom-Zentralen bis zu den einzelnen Haushalten oder Geschäften. Solche Leitungen konnten andere Fernmeldedienstanbieter mieten. Bei der neuen Leitungsführung müssen Konkurrenten das Datensignal und die Technologie der Swisscom nutzen.
Die Weko eröffnete Ende 2020 eine Untersuchung und erliess vorsorgliche Massnahmen, um den Ausbau in der neuen Technologie zu stoppen. Beschwerden von Swisscom gegen die Massnahmen wiesen das Bundesverwaltungsgericht 2021 und das Bundesgericht 2022 ab.
Hunderttausende Anschlüsse umgebaut
Wegen des Weko-Verdikts konnte die Swisscom die nach der neuen Bauweise erstellten Glasfaseranschlüsse nicht nutzen. Zeitweise war eine halbe Million Anschlüsse blockiert, die die Swisscom nicht in Betrieb nehmen durfte.
Viele von diesen Anschlüssen hat der grösste Telekomkonzern der Schweiz unterdessen umgebaut. Im ersten Halbjahr waren noch 170'000 Anschlüsse blockiert, wie Konzernchef Christoph Aeschlimann der Nachrichtenagentur AWP sagte.
Im Hauptverfahren verfügte die Weko am 4. Dezember 2023 schliesslich Auflagen für den weiteren Netzausbau und verhängte die Sanktion von rund 18 Millionen Franken. Diese Verfügung ist mit dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
(Urteil B-3186/2024 vom 21.9.2026)
(sda/awp)
