Zürich: Enteignungen für Uferweg sind nun plötzlich doch möglich
- Es war ein Hin und Her zwischen den Bürgerlichen und den Linken im Zürcher Kantonsrat. Schliesslich siegten erstere – so sah es zumindest aus.
- Die SVP, FDP, CVP, BDP und EDU hatten unter Protest der SP ins Gesetz geschrieben, dass Enteignungen für den Bau von Uferwegen entlang der Zürcher Seen kategorisch ausgeschlossen sind.
- Diesem speziellen Passus schiebt das Bundesgericht nun einen Riegel, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
- Auf Klage des Vereins Ja zum Seeuferweg, in dem SP-Politiker wie Ex-Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg und Kantonsrat Davide Loss sitzen, hat es festgestellt, dass der Passus nicht mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar ist. Der Artikel ist damit ungültig.
- Gewonnen hat die Linke damit aber noch lange nicht. Die FDP-Regierungsrätin Carmen Walker-Späh brachte im Vorfeld einen Passus ins Spiel, wonach Enteignungen nicht vollkommen ausgeschlossen sind, aber stark erschwert werden.
- Das Bundesgericht gab für diesen explizit grünes Licht.
- Wenn Walker-Späh den Artikel wieder einbringt, kann sie auf die Unterstützung der SVP zählen, wie diese jüngst signalisierte.
- Im Gesetz ist vorgesehen, dass jährlich 6 Millionen Franken für den Bau von Uferwegen am Zürichsee, aber auch an anderen Seen aufgewendet werden. (rwy)
