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Wer durch die Probezeit im Gymi fällt, muss nochmals an die Prüfung

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Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Wer durch die Probezeit im Gymi fällt, muss nochmals an die Prüfung

Früher durften Schülerinnen und Schüler, die die Probezeit im Gymi nicht bestanden hatten, im nächsten Schuljahr die Aufnahmeprüfung auslassen. Jetzt ist das anders. Dies, obwohl viele der nochmals Eingetretenen im zweiten Anlauf die Probephase schafften.
17.02.2024, 11:2217.02.2024, 11:22
Maarit Hapuoja / ch media
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Die Probezeit an den Zürcher Gymnasien ist zum Start der Sportferien zu Ende gegangen. Etwa 350 Schülerinnen und Schüler müssen das Gymi verlassen. Wer es im neuen Schuljahr nochmals probieren möchte, kann nicht mehr prüfungsfrei an der Mittelschule starten. Es braucht einen neuen Anlauf über die Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium.

Bei vielen klappte der Gymi-Eintritt im zweiten Anlauf

Die Medienstelle des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) erklärt gegenüber dem «Tages-Anzeiger», warum die zweite Chance gestrichen wurde. Nämlich, um die «Eigenmotivation der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und eine sorgfältige Entscheidfindung über die berufliche oder schulische Zukunft zu ermöglichen». Die Zeitung spricht von einer «verklausulierten Aufforderung an die Jugendlichen, sich besser einen anderen Ausbildungsweg zu suchen».

Früher schafften es von den Jugendlichen, welche die Probezeit im Kurzgymnasium nicht bestanden hatten, gemäss MBA ungefähr zwei Drittel ein Jahr später dann doch ins Kurzgymi. Ein grosser Teil habe im zweiten Anlauf die Probezeit bestanden.

Nur etwa ein Drittel der nochmals Eingetretenen schlossen am Ende ab

Einige, die beim zweiten Versuch die Aufnahmeprüfung bestanden hatten, hatten dann aber doch Mühe im Gymnasium: Laut MBA haben am Ende nur zwischen 25 und 35 Prozent von ihnen einen Maturitätsabschluss gemacht.

Neben der Regel für eine zweite Aufnahmeprüfung bei Wiedereintritt ins Kurzgymnasium, wurden im letzten Jahr auch die Französischprüfung und die mündliche Prüfung für jene gestrichen, die in der schriftlichen Prüfung knapp nicht genügten. Dazu ist der Notendurchschnitt jetzt höher. Neu ist eine 4,75 statt eine 4,5 nötig. Das gilt auch fürs Langgymnasium.

In Zahlen zeigt sich diese Anhebung kaum. Fürs Schuljahr 2023/24 gab es weniger Anmeldungen, gleichzeitig waren die Schülerinnen und Schüler etwas erfolgreicher.

(hap)

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