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Nach tödlichem Velounfall: Unfalllenker wird nicht angeklagt

Am Freitagabend kam es auf der Badenerstrasse in Zürich-Wiedikon zu einer Kollision zwischen einem Lastwagen und einer Velofahrerin. Dabei wurde die Velofahrerin so schwer verletzt, dass sie noch am U ...
Am Freitagabend kam es auf der Badenerstrasse in Zürich-Wiedikon zu einer Kollision zwischen einem Lastwagen und einer Velofahrerin. Dabei wurde die Velofahrerin so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort verstarb.

Nach tödlichem Velounfall: Unfalllenker wird nicht angeklagt

Im September 2022 überfährt ein Betonmischer-Lenker eine 25-jährige Velofahrerin am Lochergut. Sie stirbt noch an der Unfallstelle. Nun ist klar: Der Fahrer wird nicht angeklagt.
09.02.2024, 13:5009.02.2024, 14:05
Lothar Josef Lechner Bazzanella / ch media
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An der Kreuzung Badener- und Seebahnstrasse im Kreis 4 kam es im September 2022 zu einem folgenschweren Unfall: Beim Rechtsabbiegen am Lochergut übersieht ein Betonmischer-Lenker eine Velofahrerin. Nach dem Zusammenprall stirbt diese noch vor Ort. Über ein Jahr danach ist nun klar, dass der Unfallfahrer nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

«Toter Winkel»

So soll der LKW am Nachmittag auf der Badenerstrasse stadtauswärts Richtung Kalkbreite unterwegs gewesen sein. Vor dem Rotlicht der Kreuzung Badener- und Seebahnstrasse musste er hinter anderen Fahrzeugen anhalten, heisst es weiter. Die Velofahrererin näherte sich von hinten auf dem Velostreifen.

Als der Betonmischer dann bei Grün losfuhr, habe sich die 25-Jährige unmittelbar neben diesem befunden und war mit ähnlicher Geschwindigkeit unterwegs. Die Velofahrerin sei dabei wohl dauernd in einem «toten Winkel» gewesen, der Chauffer konnte sie nicht sehen. Dies habe eine 3D-Rekonstruktion des Betonmischers ergeben.

Alle Beteiligten akzeptieren Entscheid

Aufgrund dieses skizzierten Ablaufs sehe die Staatsanwaltschaft keinen Hinweis dafür, dass der Fahrer die Kollision hätte vorhersehen oder verhindern können, heisst es abschliessend. Daher stellen die Behörden das Verfahren gegen den Mann ein. Der Entscheid sei mittlerweile rechtskräftig, alle beteiligten Parteien hätten die Verfügung der Staatsanwaltschaft akzeptiert.

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