Es war während mindestens 15 Jahren für manche Einwohnerinnen und Einwohner der typische Samstagabend-Sound: Um Punkt 18.05 Uhr läuteten in der Goldküsten-Gemeinde die Glocken der katholischen Kirche Herrliberg. Um 18.15 Uhr begann der Gottesdienst.
In letzter Zeit fragte sich so mancher langjährige Bewohner, ob die Kirche das Glockengeläut vergessen habe oder die Glocken gar ausgeläutet hätten: Um 18.05 Uhr ertönte der vertraute Klang nicht mehr.
Tatsächlich hat die zuständige Katholische Pfarrei St. Marien vor ein paar Monaten die Zeiten des Glockengeläuts angepasst. Neu läuten die Glocken vor Beginn des Gottesdiensts am Samstag eine Stunde früher, bereits um 17.20 Uhr, wie Wolfgang Arnold, Pfarreibeauftragter der Katholischen Pfarrei St. Marien, auf Anfrage von ZüriToday bestätigt. Um 17.30 Uhr beginnt der Gottesdienst.
«Auf Wunsch von Gottesdienst-Teilnehmerinnen und -teilnehmern haben wir den Gottesdienst um eine Stunde vorverlegt», sagt Arnold. Offenbar passte der Gottesdienst terminlich nicht mehr in das Abendprogramm der katholischen Kirchgängerinnen und -gänger. Arnold erklärt: «Wenn der Gottesdienst um 17.30 Uhr beginnt, endet er gegen 18.30 Uhr, was den Vorteil hat, dass am Abend für die jeweilige persönliche Abendgestaltung deutlich mehr ‹Luft› bleibt.»
Am Wochenende wird Zürich jeweils zur Party-Stadt. Mussten Kirchgängerinnen und -kirchgänger die Messe am Samstagabend etwa schwänzen, weil sie schon auf dem Weg nach Zürich waren? Wolfgang Arnold erklärt: «Zur Verlegung des Samstag-Gottesdienstes kam es, weil Leute meinten, dass man dann am Abend noch gut in die Oper, zu einem Geburtstag et cetera könne.»
Die Katholische Kirche im Kanton Zürich macht bisher am Samstagabend keine allgemeine Tendenz zu früheren Gottesdienstzeiten aus. «Aber die Gesellschaft ist in dauerndem Wandel, die Kirche auch. Und die Kirche ist für die Menschen da, nicht umgekehrt», sagt Mediensprecher Simon Spengler.
Grundsätzlich seien die Pfarreien und Kirchgemeinden frei bezüglich der Zeiten ihrer Gottesdienste. «Es ist sinnvoll, dass die lokalen Verantwortlichen dabei die Bedürfnisse der Kirchenmitglieder berücksichtigen.» Fest stehe nur, dass am Sonntag und oder am Vorabend zum Sonntag ein Gottesdienst gefeiert werden müsse.