Im Gegensatz zu Elektro-Töffs sind E-Trottis in Zügen, Trams und Bussen im Normalfall erlaubt. Das zeigt die Tarifbestimmung 600 der Alliance Swisspass, die für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz gilt. Dort heisst es: «Zugelassen sind Trotinetts/Elektrotrotinetts mit einem Raddurchmesser des grössten Rades von 12 Zoll (30,48 cm) und grösser, unabhängig davon, ob zusammengeklappt oder nicht.» Trottinetts mit kleineren Rädern dürfen sogar ohne Ticket mitgenommen werden.
Wer also mit seinem privaten E-Scooter unterwegs ist, muss sich keine Sorgen bei der Zug- oder Busfahrt machen.
Anders sieht die Situation aus, wenn man einen E-Scooter bei einem kommerziellen Anbieter mietet. Dort ist die Mitnahme im Zug nicht erwünscht. So erklärt Benjamin Riesser, Senior Operations Manager von Lime: «Als Sharing-Angebot ist Lime als Zu- und Abbringer zu den ÖV-Haltestellen und nicht für die Mitnahme im ÖV konzipiert.» Auch beim E-Scooter-Verleih Voi heisst es: «Anders als private Scooter eignen sich Sharing-Scooter grundsätzlich nicht für die Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr.» Noch deutlicher wird ein anderer Anbieter. Luisa Lindenthal, Pressesprecherin bei Tier, sagt: «In unseren AGBs weisen wir unsere Nutzenden darauf hin, dass die Mitnahme unserer E-Scooter im ÖV verboten ist.»
Wer mit dem Zug beispielsweise die Stadt Zürich verlässt, begibt sich auch meistens aus dem vorgesehenen Betriebsgebiet. Bei Lime kommt man in so einer Situation dann nicht mehr vorwärts. Sobald man die zugelassene Zone verlasse, schalte sich der Motor ab, erklärt Riesser. Etwas anders sieht es bei Tier aus. «Während der Fahrt können Nutzende auch ausserhalb unserer Betriebsgebiete mit unseren Fahrzeugen fahren», so Pressesprecherin Lindenthal.
Während der Motor bei den Lime-Trottis nicht mehr funktioniert, läuft die Uhr zur Preisberechnung aber nach wie vor. Solange man sich nicht innerhalb des Betriebsgebiets befindet, kann man bei Lime nicht einmal die Miete abschliessen. «Aus Nutzer:innen-Perspektive ist eine Mitnahme also unattraktiv», bilanziert Riesser.
Anbieter Voi hat ebenfalls keine Probleme mit im ÖV mittransportieren E-Scootern. Aufgrund der weiterlaufenden Mietgebühr und des Gewichts komme die Mitnahme im Nahverkehr nicht infrage. «Daher ist hier kein systematisches Gegensteuern notwendig», so Voi-Communications-Manager Tim Schäfer. Falls jemand aber dennoch gegen die Bedingungen verstosse, komme ein Sanktionssystem zum Einsatz.
Auch bei Tier muss die Miete innerhalb des Betriebsgebiets beendet werden. Die Miete läuft bei Tier aber nicht einfach weiter, wenn man den Scooter ausserhalb der vorgesehenen Zone abstellt: Wer den E-Scooter ausserhalb des Betriebsgebiets stehen lässt, muss auch bei Tier weiter zahlen. Zwei Stunden werden noch berechnet. Zusätzlich muss man auch noch eine Strafgebühr zahlen. «Sollte dies wiederholt passieren, kann unser Team die entsprechende Person in unserem System auch sperren», so Lindenthal.