Ein günstiger Fisch ist ein selbst gefangener Fisch. Und erst noch leckerer als aus dem Supermarkt. Doch selber Fischen kann teuer werden, wie der 29-jährige Nicolas vergangenen Samstag feststellen musste. Zum ersten Mal begleitete er einen Fischer-Freund beim Angeln auf dem Zürichsee, als er von der Polizei kontrolliert wurde.
Nicht mal eine halbe Stunde hätten die beiden Zürcher mit ihren Angelruten im Boot gesessen, als sie von der Seepolizei angehalten wurden. «Sie schauten sich unsere Patente und Ausrüstung an», so Nicolas. Trotz gültigem Tagespatent verstösst Nicolas gegen eine zentrale Fischereivorschrift des Kantons Zürich. Der Haken, den er benutzte, war mit einem Widerhaken versehen.
Das Equipment benutzte Nicolas von seinem Freund. «Ich war das erste Mal fischen und hatte keine Ahnung, dass es Unterschiede bei den Angelhaken gibt», schildert der 29-jährige Hobbyfischer. «Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen und ein Verfahren beim Statthalteramt Horgen gegen mich eingeleitet», so der Zürcher.
Laut der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich darf eine Person mit gültiger Tageskarte ohne Sachkundeausweis nur Angelhaken ohne Widerhaken verwenden. Gegenüber ZüriToday erklärt Kanzleimitarbeiter Michael Diener, wieso diese Vorschrift besteht. «Damit ein Fisch möglichst schmerz- und verletzungsfrei gefangen oder ein zu kleines Exemplar wieder freigelassen werden kann, muss man erst wissen, wie man einen Widerhaken korrekt entfernt», so der Kanzleimitarbeiter.
Der Widerhaken ist laut Diener ein Teilstück am regulären Haken, der rückwärts verläuft. «Damit kann sich der Fisch zwar weniger schnell vom Haken lösen, dafür können stärkere Verletzungen im Fischmund entstehen als mit einem Angelhaken ohne Widerhaken», erklärt er.
Wer beim Fischen einen Einzelhaken mit Widerhaken benutzen möchte, muss zuerst die Sachkunde-Nachweis-Ausbildung (SaNa) beim Netzwerk Anglerausbildung absolvieren. Mit der Ausbildung erhalten angehende Fischer den SaNa-Ausweis, womit sie auch Jahrespatente fürs Fischen lösen können.
Nicolas hat beim Fischen mit Widerhaken ohne SaNa-Ausweis gegen die Regeln verstossen. Da es kein Ordnungsvergehen und die Tat nicht im Bussenkatalog festgelegt sei, erklärte die Polizei Nicolas, gebe es keine gesetzte Strafe. Das Ausmass werde nun vom Statthalteramt in Horgen bestimmt.
Laut Markus Braun, Statthalter des Bezirks Horgen, wird der Rapport nach Eingang geprüft und, bei Vorliegen der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen, ein Strafbefehl erlassen. «Dagegen kann die betroffene Person Einsprache erheben oder sie kann den Strafbefehl akzeptieren», erklärt Braun. Sollte das Statthalteramt nach erneuter Prüfung am Strafbefehl und die betroffene Person an ihrer Einsprache festhalten, werde der Fall dem zuständigen Bezirksgericht zur Überprüfung überwiesen.
«Wenn die beschuldigte Person tatsächlich eine Übertretung begangen hat, wird in der Regel eine Busse ausgesprochen», sagt der Statthalter. Laut Braun kann diese von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. «Die Höhe der Busse richtet sich im Einzelfall nach den konkreten Umständen», so Braun.
Mit einer Geldbusse muss Nicolas also rechnen. Wie hoch diese ausfallen wird, weiss er noch nicht. «Die Polizisten meinten, ich könne mir auch einen Anwalt nehmen», sagt Nicolas mit einem Schmunzeln. Dies werde er natürlich nicht machen. Er hofft auf eine mildere Strafe, da das Vergehen weder vorsätzlich noch eine Wiederholungstat war.