Geregelt sind die Zuständigkeitsbereiche im Polizeiorganisationsgesetz, kurz POG. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass für die Autobahnen grundsätzlich die Kantonspolizei Zürich zuständig ist. Das gilt auch dann, wenn die Autobahn durch das Gebiet der Stadt Zürich führt.
Was das konkret bedeutet, zeigte sich, als sich Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten in Zürich festklebten. Eine Gruppe blockierte die Maneggstrasse, unmittelbar beim Autobahnende. «In diesem Gebiet ist die Stadtpolizei Zürich zuständig», bestätigt Pascal Siegenthaler, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Anders die Situation in Altstetten: Der Bereich auf der Bernerstrasse Süd, auf dem sich die Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten festklebten, gehört zur Autobahn und obliegt der Kantonspolizei Zürich.
Ganz allgemein gilt, dass die Kantonspolizei als Kriminal-, Sicherheits- und Verkehrspolizei für den ganzen Kanton auch auf dem ganzen Kantonsgebiet zum Handeln befugt ist. Sie stellt die kriminalpolizeiliche Grundversorgung sicher, vorbehältlich der Zuständigkeit der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur.
Auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist hingegen die Stadtpolizei Zürich zuständig. Notrufe, die aus dem Stadtgebiet kommen, werden in der Regel von der Stadtpolizei Zürich entgegengenommen. Zu den Aufgaben der Stadtpolizei gehört auch die Bewältigung stadtspezifischer Kriminalität sowie Verfahren im Zusammenhang mit der Betäubungsmittelszene, Kinder- und Jugendproblemen und dem Sexmilieu.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Komplexere Strafrechtsfälle werden nach einer Erstaufnahme an die Kantonspolizei weitergeleitet. Dazu gehört zum Beispiel ein Delikt mit Todesfolge, bei dem Anhaltspunkte für eine Dritteinwirkung vorliegen.