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Blutender Trunkenbold attackiert Polizisten und wandert dafür hinter Gitter

Die Stadtpolizei Winterthur am Bahnhof – hier attackierte der Mann die Sanität und die Polizei.
Die Stadtpolizei Winterthur am Bahnhof – hier attackierte der Mann die Sanität und die Polizei.Bild: ZüriToday

Blutender Trunkenbold attackiert Polizisten und wandert dafür hinter Gitter

Ein 39-Jähriger stürzte betrunken am Bahnhof Winterthur und verletzte sich am Kopf. Anstatt sich dann von Sanitätern helfen zu lassen, attackierte der Verletzte im vergangenen August die Polizei. Dafür muss der Schweizer nun ins Gefängnis.
10.11.2022, 04:3710.03.2023, 09:37
Orgetorix Kuhn / ch media
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Es geschah am 7. August 2022 um 5 Uhr. In den frühen Morgenstunden dieses Sonntags stürzte ein 39-jähriger Thurgauer am Hauptbahnhof Winterthur auf den Hinterkopf. Der betrunkene Mann zog sich dabei eine Platzwunde zu. Soweit juristisch unspektakulär. Was daraufhin geschah, beschäftigte in den letzten Monaten aber die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland.

Riss die Polizistin an den Haaren

Als die ausgerückte Sanität den alkoholisierten Mann behandeln wollten, eskalierte die Situation. Das Ambulanz-Team brauchte Unterstützung der Polizei. Dies schien dem betrunkenen 39-Jährigen aber nicht zu gefallen. Der Mann wehrte sich im wahrsten Sinne mit Händen und Füssen.

Einem Polizisten trat der Betrunkene mehrfach gegen die Unterarme, als dieser den Sanitätern helfen wollte, den verletzten Thurgauer für den Transport bereit zu machen. Auch die ausgerückte Polizistin wurde attackiert. Als sie den Mann an den Füssen fixieren wollte, riss dieser an den Haaren der Polizistin.

Einschlägig vorbestraft

Der Beschuldigte kommt nicht mit einer Geldstrafe davon. Der Mann ist vorbestraft, deshalb muss er 70 Tage ins Gefängnis. Im Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, schreibt die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. «Aufgrund des Verschuldens von (...), seines Vorlebens und seiner persönlichen Verhältnisse (mehrere einschlägige Vorstrafen) muss davon ausgegangen werden, dass das Aussprechen einer Geldstrafe keine ausreichende abschreckende Wirkung zeigen würde, um (...) von der Begehung weitere Delikte abzuhalten.» Auf den Trunkenbold wartet nun die Zelle.

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