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Höhere AHV: Ständerat will Absturz der Reform beim Volk verhindern

Höhere AHV: Ständerat will Absturz der Reform beim Volk verhindern

13.12.2016, 12:0213.12.2016, 12:51
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Der Ständerat fokussiert bei der Reform der Altersvorsorge auf die Volksabstimmung. Er will um jeden Preis vermeiden, dass die Reform in der Volksabstimmung abstürzt. Er hat sich am Dienstag unnachgiebig gezeigt und an seinem Konzept festgehalten.

Kern ist der Zuschlag auf neuen AHV-Renten von 70 Franken und die Erhöhung der Ehepaar-Renten. Damit sollen die Einbussen ausgeglichen werden, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen. Finanziert würde der Zuschlag durch 0,3 Prozent zusätzliche Lohnprozente.

SVP und FDP bekämpfen diese Lösung nicht nur wegen der höheren Lohnkosten. Ihre Vertreter kritisierten, es handle sich um einen Rentenausbau, von dem nur Neurentner profitieren würden. Für sie ist die Vermischung von erster und zweiter Säule eine gesetzgeberische Sünde. Damit konnte die Mehrheit leben. «Wir müssen keinen Schönheitswettbewerb gewinnen, wir müssen eine Volksabstimmung gewinnen», sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU).

Teure Lösung

Der Nationalrat hatte den Zuschlag in der Herbstsession abgelehnt. Er möchte die Versicherten stattdessen verpflichten, mehr Altersguthaben zu sparen, damit sie bei der Pensionierung gleich hohe Renten bekommen. Nach Berechnung der Verwaltung wäre die Lösung des Nationalrats über den Zeitraum 2018 bis 2030 rund 24 Milliarden Franken teurer als jene des Ständerats.

Die kleine Kammer beschloss ebenfalls Änderungen bei der zweiten Säule. Mit einer gezielten Anpassung des Koordinationsabzugs sollen tiefe und mittlere Einkommen besser versichert werden. Arbeitnehmer müssten schon ab 21 Jahren Pensionskassenbeiträge abgeben. Diese würden mit dem Alter steigen. Unterstützt werden sollen erst ab 50-Jährige.

Kein höheres Rentenalter

Nicht nur das Kompensationsmodell des Nationalrats, auch dessen so genannte Stabilisierungsregel ist im Ständerat durchgefallen. Nach dem Willen der grossen Kammer soll das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre steigen, sobald der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Parallel dazu würde die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben.

Uneinig sind sich die Räte auch bei der AHV-Zusatzfinanzierung für die Mehrwertsteuer. Der Ständerat bleibt dabei, dass 1 Prozentpunkt zusätzlich notwendig ist. «Darunter geht es nicht», warnte Bundesrat Alain Berset. Der Nationalrat hat aber lediglich 0,6 Prozentpunkte bewilligt. Der AHV würden dadurch rund 1,4 Milliarden Franken entgehen.

Einigkeit über Ziele

Eingelenkt hat der Ständerat bei den Modalitäten des flexiblen Altersrücktritts: AHV-Beiträge sollen auch während der Dauer des Rentenvorbezugs erhoben werden. Den erleichterten Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen haben beide Räte abgelehnt.

Ziel der Reform ist es, AHV und berufliche Vorsorge für die nächsten Jahre auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Frauen sollen künftig bis 65 Jahre arbeiten, was die AHV entlastet. Geeinigt haben sich die Räte auch darüber, dass der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angesichts der tiefen Anlagerenditen von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden muss.

Straffer Fahrplan

Der Ständerat hat die Reform der Altersvorsorge nun zum zweiten Mal diskutiert. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. In der Frühjahrssession muss sie bereinigt werden. Die Eile ist geboten, denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0,4 Prozent aus. Ab 2018 sollen 0,3 Prozent davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017. (whr/sda)

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