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Bürger in der Schweiz werden mehr überwacht – das sind die 6 strittigsten Punkte des neuen Nachrichtendienst-Gesetzes

Das NDB-Hauptquartier in Bern: Der Schweizer Geheimdienst bekommt mehr Macht.
Das NDB-Hauptquartier in Bern: Der Schweizer Geheimdienst bekommt mehr Macht.Bild: KEYSTONE

Bürger in der Schweiz werden mehr überwacht – das sind die 6 strittigsten Punkte des neuen Nachrichtendienst-Gesetzes

11.06.2015, 14:3211.06.2015, 14:56
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Der Nationalrat hat das neue Nachrichtendienstgesetz bereits im März angenommen, jetzt ist ihm der Ständerat gefolgt. Dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine rechtliche Grundlage braucht, ist unbestritten. Das Gesetz umfasst 83 Artikel – diese gaben im Ständerat am meisten zu reden:

1. Freibrief für den Geheimdienst

Artikel 3 des Gesetzes sieht vor, dass der Bundesrat den Nachrichtendienst mit Tätigkeiten beauftragen darf, die über den eigentlichen Auftrag des Staatsschutzes hinausgehen. Was das genau sein könnte, ist nicht festgelegt. Kritiker befürchten, dass man dem Geheimdienst so einen Blankocheck gebe, der ihm erlaube, zu tun und lassen, was er wolle.

Der Artikel könnte aber für einen Aspekt nützlich sein: um Gäste in der Schweiz vor Spionage zu schützen. Dies umfasst der Auftrag des NDB im Moment nämlich noch nicht. Der ehemalige Geheimdienstchef Peter Regli sagte kürzlich zu watson: «Falls der Bundesrat dies als nötig erachtet, könnte er den Schutz vor Spionage auch auf internationale Unternehmen und Diplomaten ausweiten».

Dies ist auch im Zusammenhang mit den jüngsten Enthüllungen interessant, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA Schweizer Kommunikationsleitungen anzapft. Weil es dabei eher um Wirtschaftsspionage gehen dürfte statt um «Schweizer Interessen», ist der NDB gesetzlich nicht verpflichtet (oder ermächtigt), einzugreifen.

Der Ständerat hat den Artikel angenommen.

2. Kabelaufklärung

Das neue Gesetz erlaubt es dem Schweizer Geheimdienst, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt. 

Amnesty International und die Digitale Gesellschaft kritisieren den Artikel scharf und sehen in ihm einen schweren Eingriff in die Grundrechte. «Da der Grossteil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfindet, wären grundsätzlich alle von dieser Überwachung betroffen», schreiben die Organisationen in einem offenen Brief.

Bundesrat Ueli Maurer sagte dazu, es ginge hier darum, die technischen Möglichkeiten des NDB auszuweiten. Die Funkaufklärung sei überholt, denn immer mehr Kommunikation finde über Kabel statt.

SP-Nationalrätin Anita Fetz sprach sich klar gegen die Kabelaufklärung aus und vergleicht diese mit der NSA: «Der NDB will sein eigenes PRISM», sagte sie in der Debatte, in Anspielung auf das US-Überwachungsprogramm, das von Edward Snowden an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

Der Ständerat hat die Kabelüberwachung angenommen.

3. Wann braucht es einen Richter?

Umstritten war auch, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen müsste. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer genehmigungspflichtig.

Nach dem Willen des Ständerates soll auch dann ein Richter zustimmen müssen, wenn der Nachrichtendienst in Computer im Ausland eindringt.

Bundesrat Ueli Maurer rief den Rat vergeblich dazu auf, darauf zu verzichten. Das Eindringen in Computer im Ausland sei illegal, gab er zu bedenken. Und ein Gericht werde nie einem illegalen Akt zustimmen.

Der Ständerat hat eine entsprechende Ergänzung angenommen.

Der Rat folgte Ueli Maurers Wunsch nicht.
Der Rat folgte Ueli Maurers Wunsch nicht.Bild: KEYSTONE

4. Verschärfung für Drohnen

Die Ständeratskommission hätte im Gesetz verankern wollen, dass auch für Aufnahmen mit Drohnen eine richterliche Erlaubnis nötig ist, wenn es um Bild- oder Tonaufnahmen geht, welche die geschützte Privatsphäre betreffen.

Der Rat lehnte dies ab. 

5. Welche Daten werden weitergegeben?

Es stellt sich die Frage, wann Erkenntnisse an andere Behörden weitergegeben werden. Der Nachrichtendienst soll Daten unaufgefordert den Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn diese zur Verhinderung schwerer Straftaten dienen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wäre dies nur für Erkenntnisse vorgeschrieben, welche die Strafverfolgungsbehörden «benötigen».

Die Änderung soll verhindern, dass der Nachrichtendienst die Strafverfolgungsbehörden in einem Bedrohungsfall nicht informiert, weil er mehr über die Hintermänner erfahren möchte. 

Der Ständerat sprach sich für klare Regelungen aus, wann Erkenntnisse an andere Behörden weitergegeben werden dürfen und müssen.

6. Die Überwachung der Überwacher

Eine neue, unabhängige Aufsichtsinstanz soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Die bestehende Kontrollinstanz für die Funkaufklärung soll ausserdem künftig auch die Kabelaufklärung kontrollieren.

Dies forderten vor allem linke Kräfte im Parlament. Der Nationalrat hatte eine solche Instanz abgelehnt, die Ständeratskommission kommt nun den linken Forderungen nach.

Aus Zeitgründen hat der Ständerat das Gesetz nicht zu Ende beraten. Der Entscheid fällt am Mittwoch.

(rey/sda)

Privatsphäre! Privatsphäre?

1 / 12
«Der gläserne Bürger droht Realität zu werden!» Moment – über welches Gesetz haben wir gerade abgestimmt?
Der Nationalrat hat dem neuen Nachrichtendienstgesetz zugestimmt. Künftig soll der NDB auch Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Unter den Ja-Stimmen waren einige, die mal noch ganz anders über Privatsphäre und Überwachung sprachen …
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