Obligatorische WK im Ausland und Infotage für Frauen: Das plant der Bundesrat zur Armee
Neue Führungsstruktur
Ein zentrales Element der Vorlage ist die neue Führungsstruktur. Damit setzt der Bundesrat seine im Juni verabschiedeten Leitlinien für die Verteidigung um. Die Armeeführung soll konsequent auf die Verteidigungsfähigkeit und die Aufgaben als Einsatzarmee ausgerichtet werden.
Neu unterstehen das Heer und die Luftwaffe dafür direkt dem Chef der Armee. Dieser verantwortet die militärstrategische Führung und die Entwicklung der Streitkräfte. Das Kommando Operationen ist für die Planung und Führung aller Einsätze zuständig. Ihm sind unter anderem die drei Einsatzdivisionen, die Spezialkräfte und der militärische Nachrichtendienst unterstellt.
Je nach Einsatzart sollen ihm Truppen aus anderen Kommandos zugewiesen werden. Diese Struktur soll den Übergang zwischen verschiedenen Einsatzarten ermöglichen - von subsidiären Einsätzen über die Abwehr von hybriden Aktionen bis zur Abwehr eines «umfassenden Angriffs».
Sämtliche Einsatzformen sollen so nach dem Willen des Bundesrates mit derselben Führungsstruktur bewältigt werden können. Die geplante Reorganisation der Armeeführung steht ganz im Zeichen der von Verteidigungsminister Pfister angekündigten Verwandlung der Schweizer Streitkräfte von einer Ausbildungs- in eine Einsatzarmee.
Derweil soll die schlankere Führungsstruktur, wie im Juni angekündigt, zu einer Reduktion der verschiedenen Funktionen höherer Stabsoffiziere um rund 25 Prozent führen. Dieser Prozentsatz habe sich unterdessen nicht verändert, teilte ein Armeesprecher auf Anfrage von Keystone-SDA mit.
Obligatorische Auslands-WKs
Für die Abdeckung aller Ausbildungsbedürfnisse von Armeeangehörigen fehlt in der Schweiz laut dem Bundesrat zudem die Infrastruktur. Dies aufgrund «räumlicher und sicherheitstechnischer Einschränkungen», wie die Landesregierung mitteilte.
Daher will sie eine gesetzliche Grundlage für obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland schaffen. Das Obligatorium soll insbesondere auch für Milizangehörige gelten. Bisher galt dies nur für das Berufsmilitär.
Ein Aufgebot für einen Kurs im Ausland kann laut der bundesrätlichen Vorlage aber weiterhin mittels eines Dienstverschiebungsgesuchs umgangen werden - so wie bei ordentlichen Wiederholungskursen im Inland. Wer ein solches Gesuch rechtzeitig eingibt, soll nicht gegen seinen Willen einen Ausbildungsdienst im Ausland leisten müssen.
Zuletzt trainierten im April und Mai des vergangenen Jahres rund 1000 Armeeangehörige im österreichischen Allentsteig auf freiwilliger Basis. Der Waffenplatz nordwestlich von Wien ist rund zehnmal grösser als etwa die schweizerischen Gefechtsausbildungsplätze in Bure JU oder Walenstadt SG. Für 2027 hat die Armee eine weitere Übung mit rund 1000 Soldatinnen und Soldaten angekündigt - dieses Mal im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.
Obligatorische Info-Tage für Frauen
Junge Schweizerinnen sollen künftig an einem Orientierungstag für Armee und Zivilschutz teilnehmen müssen. Über diese Verfassungsänderung, die der Armee zu mehr Frauen verhelfen soll, kann nun das Parlament entscheiden. Das letzte Wort hat aber das Volk.
Am Orientierungstag müssen heute die jungen Schweizer teilnehmen. Sie erhalten Einblick in den Dienst in der Armee und im Zivilschutz. Zudem gibt es Informationen zur Rekrutierung, zu Funktionen und zu Karrieremöglichkeiten. Frauen können freiwillig teilnehmen, müssen es aber nicht.
Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft ans Parlament. Für einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen müssen die Verfassung und Gesetze geändert werden. Nach dem Parlament haben sich Volk und Stände zur Verfassungsänderung zu äussern. Frühestens 2030 könnte das Obligatorium kommen.
Ein obligatorischer Orientierungstag soll zu einem höheren Frauenanteil in Armee und Zivilschutz beitragen, weil sich mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden könnten. Auch will der Bundesrat informelle Hürden für Frauen aus dem Weg räumen, am Orientierungstag teilzunehmen.
In der Vernehmlassung sei das Anliegen mehrheitlich begrüsst worden, schrieb der Bundesrat. 18 Kantone wünschen aber, dass der Bund die jährlichen Mehrkosten von 3,3 Millionen Franken für den Orientierungstag trägt. Die Einführung des Obligatoriums sei primär im Interesse des Bundes, lautet laut Botschaft ihre Begründung.
Der Bundesrat weist das Anliegen ab der Kantone ab. Er will die Orientierungstage nicht nach Geschlecht auf unterschiedliche Weise finanzieren, wie er in der Botschaft schreibt. Denn heute müssten die Kantone für die Orientierungstage für Männer aufkommen.
Die Mehrkosten für die Kantone seien zumutbar. Für keinen Kanton entstünden Mehrkosten von über 600'000 Franken pro Jahr. Kantone, die das Frauen-Obligatorium ablehnten, verwiesen auf den zu hohen Aufwand für dessen Einführung bei zu wenig erzielbarem Nutzen.
2024 waren rund 2500 Frauen bei der Armee eingeteilt. Das entsprach einem Frauenanteil von 2,3 Prozent. Die frühere Verteidigungsministerin Viola Amherd hatte den Frauenanteil bis 2030 auf zehn Prozent erhöhen wollen. Ihr Nachfolger Martin Pfister legte sich bei der Vorstellung der Vorlage nicht auf eine Zahl fest.
Massnahmen gegen Spionage
Weiter will der Bundesrat den Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage verbessern: Die Militärpolizei soll beispielsweise «vorsorgliche und unaufschiebbare Massnahmen» treffen können, um bei Vorkommnissen mit unklarem Sachverhalt festzustellen, ob strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen.
Dies würde beispielsweise die Anfang Juli bekannt gewordenen Drohnensichtungen über Schweizer Militäranlagen betreffen. Mit der Umsetzung der Vorlage könnten laut dem Bundesrat auch Beweismittel gesichert, Erstbefragungen durchgeführt und Voraussetzungen für den Entscheid über die Eröffnung eines Strafverfahrens durch die zuständige militärische oder zivile Untersuchungsbehörde geschaffen werden. Auch diene die Anpassung der Gewinnung von Erkenntnissen für die Gefahrenabwehr.
Schliesslich soll auch eine Gesetzesgrundlage für Pilotversuche zu neuen Ausbildungs- und Dienstleistungsmodellen geschaffen werden. Der Bundesrat soll damit die Möglichkeit erhalten, versuchsweise und für eine begrenzte Zeit von bestimmten Ausbildungsvorschriften im Militärgesetz abzuweichen. Auch das soll der Optimierung der Verteidigungsfähigkeit dienen. Details zu den jeweiligen Pilotversuchen sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden. (cpf/sda)
