Wer eine Feuerwaffe besitzt, die nicht registriert ist, soll diese nicht melden müssen. Der Ständerat ist am Donnerstag dem Nationalrat gefolgt und hat sich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen.
Der Entscheid fiel mit 23 zu 19 Stimmen. Die Befürworter argumentierten vergeblich, mit der Pflicht zur Nachregistrierung könnte die Sicherheit verbessert werden, insbesondere jene von Polizistinnen und Polizisten. Die Gegner bezweifelten dies. Aus ihrer Sicht würden unbescholtene Bürger mit administrativem Aufwand belastet.
Hans Hess (FDP/OW) gab zu bedenken, ihre Waffe melden würden nur Personen, die damit keinen Missbrauch betreiben wollten. Wer die Absicht habe, eine Waffe zu missbrauchen, werde sich nicht melden. Der Aufwand lohne sich also nicht. Ohnehin gebe es keine absolute Sicherheit. Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) sprach von «Scheinsicherheit».
Gegen die Nachregistrierung hatten vor allem Schützenvereine und Jäger gekämpft. Kommissionssprecher Peter Bieri (CVP/ZG) stellte fest, deren Argumentation sei widersprüchlich. Einerseits behaupteten sie, es gebe nicht viele unregistrierte Waffen. Andererseits warnten sie vor dem riesigen Aufwand.
Unhaltbar sei auch die Behauptung, Jäger, Schützen und Waffensammler würden kriminalisiert, befand Bieri. Niemand werde dadurch kriminalisiert, dass er seine Waffe registrieren lassen. Für die Registrierungspflicht machte sich auch Roberto Zanetti (SP/SO) stark. Wenn die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten auch nur ein bisschen verbessert werden könne, habe das Parlament «die verdammte Pflicht», das zu tun.
Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Registrierung von Waffen sei eine wesentliche Voraussetzung, um gegen illegalen Waffenhandel vorgehen zu können. «Ich kann den Widerstand nicht nachvollziehen», sagte sie. Wer rechtmässig eine Waffe besitze, habe nichts zu befürchten. Sie hoffe, dass das Parlament nicht zum nächsten Mal dann darüber sprechen werde, wenn wieder etwas passiert sei.
Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind. Nach seinem Willen sollten diese innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden müssen. (whr/sda)