Schweiz
Bundesrat

Bundesrat lehnt Mitte-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe ab

Bundesrat lehnt Initiative zur Heiratsstrafe-Abschaffung ab und will AHV-Deckel behalten

07.03.2025, 14:0007.03.2025, 15:17

Die Volksinitiative der Mitte-Partei zur Abschaffung der Heiratsstrafe ist laut dem Bundesrat der falsche Weg zum Ziel. Er beantragt das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung – und verweist auf die laufenden Arbeiten zur Einführung der Individualbesteuerung.

Ehepaare sollen gegenüber Konkubinatspaaren nicht länger steuerlich benachteiligt sein. Der Ständerat nimmt einen neuen Anlauf, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. (Symbolbild)
Bei der Abschaffung der Heiratsstrafe will der Bundesrat nicht der Initiative der Mitte folgen.Bild: KEYSTONE

Wie im vergangenen Juni angekündigt, stellt sich die Landesregierung gegen die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare». Am Freitag hat sie die Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Die Räte behandeln mit der Einführung der Individualbesteuerung derzeit ein alternatives Konzept mit dem gleichen Ziel: die steuerliche Diskriminierung der Ehe abzuschaffen. Ob das Geschäft ins Trockene kommt, ist offen. Der Nationalrat sagte knapp Ja, der Ständerat wird am kommenden Montag darüber entscheiden.

Aus Sicht des Bundesrats steht die Initiative der Mitte-Partei im Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung. Die Frage des Besteuerungsmodells solle dem Parlament überlassen und dessen Spielraum durch eine Verfassungsvorgabe nicht unnötig eingeschränkt werden.

Bundesrat gegen Initiative für Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe

Weiter will der Bundesrat, dass Verheiratete weiterhin nicht zwei volle AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt wie schon früher angekündigt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe, und er will auch keinen Gegenvorschlag dazu.

Die Mitte-Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will die Rentenplafonierung aufheben. Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030, schrieb der Bundesrat am Freitag zur Botschaft.

Später dürften die Kosten noch höher sein. Die Initiative mache keinen Vorschlag, wie diese Kosten gedeckt werden könnten, und der AHV fehlten die Mittel, dafür aufzukommen, kritisiert der Bundesrat. Zur Finanzierung von zwei Renten für Ehepaare müssten die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer angehoben werden.

Die AHV solle nach der 13. Rente - sie wird ab 2026 ausbezahlt - nicht noch mehr belastet werden, schreibt der Bundesrat. Nun entscheidet das Parlament.

(dab/sda)

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