Auch Ständeratskommission für Waffenexporte in Bürgerkriegsländer

Auch Ständeratskommission für Waffenexporte in Bürgerkriegsländer

30.08.2018, 17:52

Das Verbot von Waffenexporten in Kriegsländer soll gelockert werden. Die Kommissionen von National- und Ständerat haben keine Einwände.

Die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) liessen sich zur geplanten Revision der Kriegsmaterialverordnung konsultieren. Die Ständeratskommission verzichtet nun darauf, dem Bundesrat Empfehlungen abzugeben. Das beschloss sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Mit 9 zu 4 Stimmen lehnte sie es ab, dem Bundesrat zu empfehlen, von der Revision abzusehen. Zur Diskussion stand auch eine positive Würdigung. Das lehnte die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die Nationalratskommission hat mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen, die Pläne des Bundesrates zu unterstützen.

Exporte in Bürgerkriegsländer

Der Bundesrat hatte im Juni das Wirtschaftsdepartement beauftragt, eine Verordnungsänderung auszuarbeiten. Heute sind Exporte verboten, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder international bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Neu sollen Exporte in Länder mit einem internen bewaffneten Konflikt bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.

Auf Länder wie Jemen oder Syrien würde die Ausnahmeregelung nicht angewendet. Kritiker befürchten jedoch, dass die neue Regelung zum Beispiel Waffenexporte in die Türkei ermöglichen würde.

Ausgewogener Kompromiss

Die Ständeratskommission hörte vor ihrem Entscheid die zuständigen Stellen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Aussendepartements (EDA) an. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass es sich nach Ansicht dieser Stellen und des Bundesrates um einen ausgewogenen Kompromiss handle, hält die SiK fest.

Eingehend habe sie zudem Fragen der schweizerischen Exportpraxis im Vergleich zu anderen europäischen Ländern diskutiert. Auch über den genauen Ablauf der Prüfung der Gesuche im Einzelfall habe sie sich informieren lassen. Entschieden habe sie nach Kenntnisnahme dieser Informationen und vor dem Hintergrund, dass die Kompetenz der Verordnungsänderung beim Bundesrat liege.

Industrielle Kapazität aufrechterhalten

Der Bundesrat hatte auch weitere Anpassungen beschlossen: Waffenexportbewilligungen sollen künftig zwei Jahre statt nur ein Jahr gültig sein und um ein Jahr statt sechs Monate verlängert werden können. Bei Bedarf können Bewilligungen suspendiert oder widerrufen werden. In den Bewilligungsverfahren will der Bundesrat zudem dem Kriterium Rechnung tragen, dass die industrielle Kapazität aufrechterhalten wird.

Mit den Änderungen erfüllt der Bundesrat Forderungen der Rüstungsindustrie. Vergangenen Herbst verlangten Rüstungsfirmen in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates eine Lockerung der Regeln. Sie begründeten dies mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Der Bundesrat nehme diese Hinweise ernst, schrieb das Wirtschaftsdepartement (WBF) im Juni.

2008 hatte der Bundesrat die Regeln verschärft - mit Blick auf eine Volksinitiative der GSoA für ein Verbot von Waffenexporten. Seither wurden sie mehrfach aufgeweicht. So durften Waffen und Munition ursprünglich nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Heute sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!