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Weniger Geld für Frauen: Ständeratskommission gestaltet AHV-Reform um

Weniger Geld für Frauen: Ständeratskommission gestaltet AHV-Reform stark um

29.01.2021, 11:4929.01.2021, 13:34

Mit der nächsten AHV-Reform soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben werden. Soweit ist sich die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) mit dem Bundesrat einig. Daneben hat die Kommission die AHV21-Vorlage, die voraussichtlich 2022 in Kraft treten soll, stark abgeändert.

Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen nach Ansicht der SGK-S auf die Jahrgänge 1959 bis 1964 beschränkt werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit reduzierten sich die Kosten der Ausgleichsmassnahmen von 700 auf 440 Millionen Franken im Jahr 2030.

Die grosse Mehrheit der älteren Menschen in der Schweiz fühlt sich wegen ihres Alters nicht stigmatisiert sowie gesellschaftlich anerkannt. (Archivbild)
Die Ständeratskommission will weniger Frauen Ausgleichsmassnahmen bezahlen.Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat sieht die neun Jahrgänge 1959 bis 1967 vor. Für die Beratung im Ständerat gibt es neben diesen zwei Vorschlägen sechs weitere Optionen von Minderheiten.

Zwei verlangen eine grosszügigere Ausgestaltung des bundesrätlichen Modells mit Kosten von 1,38 beziehungsweise 2,65 Milliarden Franken. Drei weitere Vorschläge beantragen für die Frauen der Übergangsgeneration einen Zuschlag zur Rente, der je nach Pensionierungszeitpunkt zuerst ansteigt, dann stabil bleibt und anschliessend wieder sinkt.

Diese Modelle kosteten zwischen 430 Millionen und 2,6 Milliarden Franken. Ein weiterer Antrag kombiniert einen erleichterten Vorbezug der Rente mit einem Rentenzuschlag mit Kosten von 600 Millionen Franken.

Eingeschränkte Flexibilität

Weitere Änderungen schlägt die Ständeratskommission bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs vor: So soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 Jahren möglich sein. Der Bundesrat schlägt 62 Jahre vor.

Hat jemand weniger als 56'880 Franken im Jahr verdient, soll die Rente beim Vorbezug 40 Prozent weniger stark gekürzt werden als versicherungsmathematisch angebracht wäre. Die Kommission will zudem festschreiben, dass der Bundesrat eine generelle Anpassung der Kürzungssätze für den Rentenvorbezug und die Erhöhungsfaktoren für den Rentenaufschub frühestens auf den 1. Januar 2027 vornimmt.

Mehr Geld für Ehepaare

Schliesslich schlägt die SGK-S vor, den Plafond für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben. So könne eine Ungerechtigkeit gemildert werden, wurde in der Kommission argumentiert. Die Kosten beliefen sich auf 650 Millionen Franken.

Der Entscheid für die Angleichung an das Rentenalter der Männer war bereits im vergangenen September gefallen. Künftig ist von Referenzalter die Rede. Dieses soll für Frauen schrittweise über vier Jahre hinweg angehoben werden. Das höhere Frauenrentenalter soll die AHV im Jahr 2030 um 1,4 Milliarden Franken entlasten.

Debatte über Finanzierung

An ihrer nächsten Sitzung will die Kommission die Detailberatung zur AHV-Reform abschliessen. Dort geht es noch um die Finanzierung der Vorlage. Ein Element davon ist etwa eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das Geschäft soll im März vom Ständerat behandelt werden.

Parallel zur AHV-Reform ist eine Reform der beruflichen Vorsorge im Gang. Zudem sammeln die Jungfreisinnigen Unterschriften für eine Renteninitiative. Diese soll das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahren anheben und es danach an die Lebenserwartung koppeln. (sda)

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