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Beschwerde abgewiesen: Mafia-Boss aus dem Wallis vor Auslieferung nach Italien

HANDOUT - Die Videosequenz der ''Operazione Helvetica'', die die kalabresische Polizei am Freitag, 22. August 2014 ins Internet stellte, Ein Dutzend Maenner sitzen um zwei Tische,  ...
Der Screenshot aus dem Überwachungsvideo der «Operazione Helvetica», die die kalabresische Polizei am Freitag, 22. August 2014 ins Internet stellte, zeigt ein Dutzend mutmassliche Mitglieder der 'Ndrangheta. Aufgrund dieser Ermittlungen wurden in den Kantonen Wallis, Thurgau und Zürich zeitgleich 15 Männer festgenommen.Bild: CARABINIERI DI REGGIO CALABRIA

Beschwerde abgewiesen: Mafia-Boss aus dem Wallis vor Auslieferung nach Italien

Ein Mafioso, der laut italienischen Ermittlern als Boss des mächtigen 'Ndrangheta-Clans Borghetto-Caridi-Zinato amtierte, wird nach Italien ausgeliefert. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Mannes, der sich jahrelang im Wallis versteckt hatte, abgewiesen.
20.02.2017, 14:0320.02.2017, 14:10

Borghetto-Caridi-Zinado ist ein einflussreicher Clan der 'Ndrangheta. Der Zelle wird vorgeworfen, einen kalabrischen Kommunalpolitiker mit gekauften Stimmen ins Amtgehievt zu haben. Das Gegengeschäft: Aufträge und Posten für die Mafia. 2011 wurden acht Personen verhaftet. Einer der Mafiosi kam nach mehrmonatiger Untersuchungshaft frei – und tauchte in der Schweiz unter.

Als ihn das Strafgericht in Reggio Calabria im Dezember 2014 in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilte, fehlte von dem Mann jede Spur. Erst im Frühling 2016 konnten italienische Fahnder den Mafia-Boss in Visp, Oberwallis, ausfindig machen. Dort hatte er sich in einer einfachen Arbeiterunterkunft untergebracht. Im August 2016 schlug die Walliser Kantonspolizei zu und verhaftete den Mann. Seither sitzt er in Sitten in Auslieferungshaft.

Gegen die vom Bundesamt für Justiz bewilligte Auslieferung nach Italien wehrte sich der Mafioso mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Nun hat er vor einer weiteren Instanz verloren: Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde vergangenen Freitag abgewiesen und den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz bestätigt. Das Bundesstrafgericht anerkannte gemäss Medienmitteilung damit den Status der 'Ndrangheta als kriminelle Organisation und bejahte, «dass die dem Beschwerdeführer in italien vorgeworfenen Handlungen auch in der Schweiz strafbar sind.»

Gegen den Entscheid kann der Mann beim Bundesgericht Beschwerde führen. Wird diese wieder abgewiesen, sind die Rechtsmittel, die dem Mafioso zur Verfügung stehen, ausgeschöpft. (dwi)

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