Schweiz
Zürich

Zürich: 14-Jährige erfand Missbrauch durch Eltern, diese mussten in Haft

14-Jährige erfand Missbrauch durch Eltern – diese waren 20 Monate im Gefängnis

Eine heute 19-Jährige hat gestanden, dass sie als 14-Jährige den jahrelangen Missbrauch, den sie ihren Eltern vorwarf, erfunden hatte.
08.09.2026, 12:1508.09.2026, 14:07

Die Tochter hat die Missbrauchsvorwürfe gegen ihre Mutter und ihren Stiefvater widerrufen. Die Beschuldigten waren fast zwei Jahre in Haft. Das Gericht hat die Revisionsgesuche der beiden Beschuldigten nun gutgeheissen, wie der Tagesanzeiger am Montag berichtete. Damit wird das rechtskräftige Urteil des Obergerichts vom Dezember 2023 aufgehoben. Das Paar war damals unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt worden.

"Ein exemplarischer Fall von exzessiver Gewalt nach Fussballspielen": Das Zürcher Obergericht schickt einen 23-jährigen Lehrling 7 Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht rollt den Fall nun nochmals neu auf.Bild: KEYSTONE

Tochter gesteht Lügen

Grund für die Aufhebung ist das Geständnis der Tochter. Sie hatte nach dem rechtskräftigen Urteil telefonisch beim Gerichtspräsidenten ausgesagt, dass ihre belastenden Anschuldigungen unwahr seien und sie gelogen habe. Sie erklärte gegenüber diesem, dass sie damals zu Beginn «nur ihre Freiheiten haben» wollte. Sie habe nicht gewollt, dass es zu einer Strafanzeige komme. Doch ihr leiblicher Vater habe dann die Behörden eingeschaltet.

Sie habe wegen der grossen Angst vor Konsequenzen erst jetzt den Mut aufgebracht, ein Geständnis abzulegen. Dieses erfolge aus freien Stücken und sie sei sich bewusst, dass ihre Falschanschuldigungen eine Strafe zur Folge hätten. Der Gerichtspräsident zeichnete das vertrauliche Gespräch auf und eröffnete zwei Tage danach ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Freiheitsberaubung.

Der Stiefvater wurde 2021 zu 36 Monaten Haft verurteilt, die Mutter zu 22 Monaten. Doch nachdem die Staatsanwältin, die Beschuldigten und die Privatkläger in Berufung gingen, erhöhte das Gericht die Strafen nochmals deutlich. Der Stiefvater sollte nun für 50 Monate wegen schwerer Körperverletzung und mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs und die Mutter 47 Monate wegen Gehilfenschaft hinter Gitter.

Wie der «Tagesanzeiger» unter Berufung auf fast 300 Seiten Gerichtsakten berichtet, erfand die 14-Jährige ein komplexes Lügenkonstrukt. Sie behauptete nicht nur, dass die Eltern sie physisch mit Faustschlägen und Tritten sowie mit Staubsaugerrohren und Stühlen quälten, sondern auch, dass der Stiefvater sie im Wohnzimmer und im Schrebergarten sexuell missbrauchte. Dabei habe sie geschickt Details in ihre Geschichten verwoben, die diese authentisch wirken liessen und sowohl die Ermittelnden als auch Gutachter von der Korrektheit ihrer Lügen überzeugten.

Sie erzählte beispielsweise, dass sie sich extra dick angezogen habe, damit ihr Stiefvater nicht einfach an ihren Körper gelangen könne, oder erwähnte einzelne real existierende Gegenstände, die während der angeblichen Missbräuche verwendet worden waren.

Gutachten hielt Aussagen für glaubwürdig

Massgeblich zum Falschurteil gegen die Eltern trug ein 220-seitiges psychiatrisches Gutachten, das von einem vierköpfigen Team verfasst worden war, bei. Dieses attestierte der Teenagerin eine «hohe Wahrscheinlichkeit der Glaubhaftigkeit».

Laut den Akten wurden dabei deutliche Warnsignale übersehen. Lehrpersonen der Jugendlichen sagten beispielsweise aus, dass diese mehrfach gelogen habe. Auch Whatsapp-Nachrichten an die Mutter, in denen sie erwähnte, dass sie gelogen habe und beabsichtige dies zu gestehen, wurden nicht ernst genommen. Die Gerichte, die den Fall behandelten, stützten sich massgeblich auf das 39'000 Franken teure Gutachten.

Keine Konsequenzen für die Tochter

Für die Tochter haben die Lügen keine Konsequenzen. Das Strafverfahren gegen sie wurde 2025 eingestellt, weil die letzten ihrer Falschaussagen mehr als fünf Jahre zurückliegen und damit nach Jugendstrafrecht verjährt sind. Dass sie ihre Lügen während der Verhandlungen aufrechterhielt, ändert nichts an dieser Bestimmung.

Konsequenzen hat der jüngste Gerichtsentscheid hingegen für die Verurteilten und die Zürcher Behörden. Das Obergericht Zürich muss das Verfahren neu aufrollen, die beiden Verurteilten könnten dann rehabilitiert werden. Sie fordern für den Justizirrtum 240'000 Franken Genugtuung. Der Staat muss zudem die Prozess- und Anwaltskosten von gut 340'000 Franken übernehmen.

(con/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Zürcher Stadtrat will VBZ-Rabatt bei finanzieller Schieflage kürzen
Das vom Stadtzürcher Stimmvolk beschlossene «VBZ-Abo für 365 Franken» hat seit Mittwoch ein konkretes Preisschild: 195 Millionen Franken soll es pro Jahr kosten. Weil es der Stadt finanziell auch schon besser ging, will sich der Stadtrat dabei eine Hintertür offen lassen.
Der Entscheid vom September 2025 war überdeutlich: Mit einem Ja-Anteil von 63,1 Prozent verlangten die Zürcherinnen und Zürcher, dass alle, die in der Stadt Zürich leben, ein VBZ-Jahresabonnement für 365 Franken kaufen können.
Zur Story