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«Darf mir meine Autoversicherung den Vertrag kündigen?»

Wer zuviel Schäden verursacht, kann von der Autoversicherung vor die Tür gestellt werden.
Wer zuviel Schäden verursacht, kann von der Autoversicherung vor die Tür gestellt werden.Bild: keystone
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«Meine Autoversicherung hat mir den Vertrag gekündigt. Darf sie das?»

Vanessa (28): «Ich hatte an meinem Auto im letzten Jahr mehrere Schäden. Nun hat mir die Versicherung den Vertrag gekündigt. Ist das erlaubt?»
27.07.2020, 11:0027.07.2020, 13:31
Andrea Auer / Comparis

Liebe Vanessa

Ja, das ist erlaubt. Die Versicherung kann den Vertrag nach einem bezahlten Schadenfall auflösen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Zeitpunkt der Schadenszahlung erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Kündigung hast du bis zur Vertragsauflösung noch 14 bis 30 Tage Zeit – das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Die genaue Frist findest du in den allgemeinen Vertragsbedingungen deiner Versicherung. Die nicht verbrauchte Prämie für das laufende Vertragsjahr wird dir zurückbezahlt.

In einem ersten Schritt wird Police angepasst

Nach wie vielen Schäden sich Versicherungsnehmer vor eine Kündigung fürchten müssen, hängt nicht nur vom Anbieter ab, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren wie etwa der Schadenssumme. Daher gibt es keine allgemein gültige Antwort dazu.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Eine hohe Schadensbelastung führt oft aber auch nicht gleich zu einer Vertragsauflösung. Im Normalfall versucht die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer eine gemeinsame Lösung zu finden, etwa mit einer Vertragssanierung. Dabei wird die Police angepasst, indem etwa die Prämie oder der Selbstbehalt erhöht wird oder gewisse Schadensereignisse ausgeschlossen werden. Finden die Parteien keine Einigung, können sich Versicherungsnehmer in einem letzten Schritt an den Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva wenden (www.ombudsman-assurance.ch).

Herausforderung: Neue Versicherung finden

Nach einer Vertragsauflösung eine neue Versicherung zu finden, ist nicht einfach. Du bist nämlich verpflichtet, vor der Vertragsunterzeichnung vergangene Schäden zu nennen. Gut möglich, dass dich einige Anbieter dann nicht versichern wollen. Versuchst du die Schäden deshalb zu verheimlichen, kann dir die neue Versicherung bei Kenntnisnahme erneut den Vertrag kündigen und allfällig bereits geleistete Leistungen zurückverlangen.

Erweist sich die Suche nach einer neuen Versicherung also schwierig, versuche es über eine neutrale und unabhängige Versicherungsbroker. Diese können mit ihren Erfahrungswerten möglicherweise noch das eine oder andere herausholen. Übrigens gut zu wissen: Nach einem Schadenfall kannst auch du die Versicherung ausserterminlich kündigen – und das ohne Angabe von Gründen. Für einige also ein guter Zeitpunkt, die eigene Police zu überdenken.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Fragen? Fragen!

Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!

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