Liebe Vanessa
Ja, das ist erlaubt. Die Versicherung kann den Vertrag nach einem bezahlten Schadenfall auflösen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Zeitpunkt der Schadenszahlung erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Kündigung hast du bis zur Vertragsauflösung noch 14 bis 30 Tage Zeit – das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Die genaue Frist findest du in den allgemeinen Vertragsbedingungen deiner Versicherung. Die nicht verbrauchte Prämie für das laufende Vertragsjahr wird dir zurückbezahlt.
Nach wie vielen Schäden sich Versicherungsnehmer vor eine Kündigung fürchten müssen, hängt nicht nur vom Anbieter ab, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren wie etwa der Schadenssumme. Daher gibt es keine allgemein gültige Antwort dazu.
Eine hohe Schadensbelastung führt oft aber auch nicht gleich zu einer Vertragsauflösung. Im Normalfall versucht die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer eine gemeinsame Lösung zu finden, etwa mit einer Vertragssanierung. Dabei wird die Police angepasst, indem etwa die Prämie oder der Selbstbehalt erhöht wird oder gewisse Schadensereignisse ausgeschlossen werden. Finden die Parteien keine Einigung, können sich Versicherungsnehmer in einem letzten Schritt an den Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva wenden (www.ombudsman-assurance.ch).
Nach einer Vertragsauflösung eine neue Versicherung zu finden, ist nicht einfach. Du bist nämlich verpflichtet, vor der Vertragsunterzeichnung vergangene Schäden zu nennen. Gut möglich, dass dich einige Anbieter dann nicht versichern wollen. Versuchst du die Schäden deshalb zu verheimlichen, kann dir die neue Versicherung bei Kenntnisnahme erneut den Vertrag kündigen und allfällig bereits geleistete Leistungen zurückverlangen.
Erweist sich die Suche nach einer neuen Versicherung also schwierig, versuche es über eine neutrale und unabhängige Versicherungsbroker. Diese können mit ihren Erfahrungswerten möglicherweise noch das eine oder andere herausholen. Übrigens gut zu wissen: Nach einem Schadenfall kannst auch du die Versicherung ausserterminlich kündigen – und das ohne Angabe von Gründen. Für einige also ein guter Zeitpunkt, die eigene Police zu überdenken.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!
Problematisch ist nur, dass bei Leasingfahrzeugen eine Vollkasko obligatorisch ist. In solch einem Fall heisst es- tschüss Auto.