Die beiden Initiativen zur Absetzung des Genfer FDP-Staatsrats Pierre Maudet sind deutlich gescheitert. Die nötige Unterschriftenzahl kam bei Weitem nicht zustande.
Roger Deneys, ehemaliger SP-Grossrat und Präsident des Initiativkomitees, zeigte sich am Donnerstag enttäuscht über das «unmissverständliche» Scheitern der Anti-Maudet-Initiativen. Obwohl sowohl die SP als auch die Grünen, die SVP und das rechtspopulistischen MCG Unterstützung zugesagt hatten, fehlte es laut Deneys am Schluss an der nötigen Energie und den finanziellen Mitteln bei der Unterschriftensammlung auf der Strasse.
So kamen bis Ablauf der Sammelfrist am Donnerstag nicht einmal ein Viertel der nötigen Unterschriften zusammen. Für die Initiative «Das Volk fordert den Rücktritt von Pierre Maudet» wären 5294 Unterschriften nötig gewesen. Unterschrieben wurde das kantonale Volksbegehren nur von 1200 Stimmberechtigten.
Für die andere Initiative mit dem Titel «Nein zu Korruption und Lügen, Ja zu vorbildlicher politischer und gerichtlicher Macht» kamen lediglich 1100 statt der nötigen 7941 Unterschriften zusammen. Dieses Begehren hatte die Aufnahme eines neuen Artikels in die Genfer Verfassung verlangt, der die Entlassung von Mitgliedern des Staatsrates und der Justizbehörden möglich gemacht hätte.
Der Kanton Genf kennt im Gegensatz zum Bund auch die Gesetzesinitiative. Für diese Art des Volksbegehrens braucht es weniger Unterschriften als für eine Initiative auf Verfassungsebene. Die nötigen Unterschriftenzahlen errechnen sich prozentual aus den Bevölkerungszahlen.
Bei beiden Initiativen war vorgesehen, dass durch die Absetzung jeglicher Anspruch auf eine Entschädigung oder eine Rente entfallen wäre. Gegen FDP-Regierungsrat Maudet läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. In der Folge musste der Freisinnige sowohl die gesamte Sicherheitspolitik als auch das Regierungspräsidium abgeben.
Trotzdem kann Maudet aufgrund der geltenden Kantonsverfassung nicht zum Rücktritt gezwungen werden. Ausserdem hat er seit diesem Sommer Anspruch auf eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von knapp 90'000 Franken im Jahr. Maudet pocht auf das Prinzip der Unschuldsvermutung und lehnt einen Rücktritt ab, solange er nicht verurteilt ist. (sda)