Im Rechtsstreit mit der Musik-Verwertungsgesellschaft Suisa hat das Basel Tattoo vor Bundesgericht verloren: Weil das Tattoo als Musikveranstaltung und nicht als Ballett gilt, sind höhere Urheberrechtsgebühren fällig. Nun ist eine hohe sechsstellige Summe nachzuzahlen.
Das Bundesgericht kassierte am 19. März einen Entscheid des baselstädtischen Zivilgerichts von 2012, wie aus einer Mitteilung der Suisa vom Montag hervorgeht. Das kantonale Gericht hatte das Tattoo wegen der Bedeutung von Choreographie, Bühnenbild und Beleuchtung nicht als Musik-, sondern als eine Art Showveranstaltung taxiert. Nach der so genannten Ballettregel hätten sich die Abgaben an die Suisa damit halbiert. Dies brächte jährliche Einsparungen von maximal 200'000 Franken, wie Tattoo-Verantwortliche damals ausgeführt hatten. Das Tattoo rechnete seit 2009 die Suisa-Gebühren so ab. Die Suisa focht jedoch das kantonale Urteil an und hat nun in Lausanne Recht bekommen.
Die Suisa ist zufrieden über die gewonnene Rechtssicherheit. Nach höchstrichterlicher Einschätzung sei das Militärmusikfestival «eindeutig eine Musikveranstaltung», bei dem die Musik eben nicht zweitrangig sei. Solches gelte beim Tattoo demnach nur für die reinen Tanznummern. Die Suisa will nun die ausstehenden Urheberrechtsgebühren einfordern, um den betroffenen Komponisten, Autoren und Musikverlegern die angemessenen Tantiemen rückwirkend zukommen zu lassen. Die Summe wollte ein Suisa-Sprecher nicht beziffern; es gehe um «mehrere hunderttausend Franken».
Das 2006 gestartete Basel Tattoo lockt mittlerweile jährlich rund 120'000 zahlende Gäste in die eigens in der früheren Basler Kaserne aufgebaute Temporär-Arena. 2013 waren rund 1000 Aktive beteiligt. Das Budget beläuft sich auch in diesem Jahr auf rund 12,5 Mio. Franken; die neunte Ausgabe ist auf den 18. bis 26. Juli 2014 angesetzt. Die Macher des Basel Tattoos haben inzwischen mit einem Sommerfestival nach Zürich expandiert. Überdies haben sie ein Weihnachtsspektakel in Basel und Zürich lanciert. (sda)