Referendum: Referendum gegen Überwachungsgesetz BÜPF doch nicht gescheitert

Referendum: Referendum gegen Überwachungsgesetz BÜPF doch nicht gescheitert

27.06.2016, 14:20

Noch Anfang Juni sah es schlecht aus für die Unterschriftensammlung für ein Referendum gegen das BÜPF. Nun meldet das Referendumskomitee, dass die notwendigen 50'000 Unterschriften beisammen sind.

Bislang seien 55'000 Unterschriften eingetroffen und es kämen bis zur Einreichung des Referendums am 7. Juli noch einige hinzu, sagte Hernani Marques vom Chaos Computer Club, der sich am Referendum beteiligte. Er bestätigte damit einen Bericht des Online-Portals der Zeitung «Blick».

Nun unternehme man alles, um die Unterschriften von den Städten und Gemeinden rechtzeitig beglaubigen zu lassen. Daran werde man aber wohl bis zur letzten Minute arbeiten müssen. Noch Anfang Juni war ein offener Streit um die Unterschriftensammlung entbrannt.

Die JUSO erklärten das Referendum für gescheitert und zogen damit den Ärger der anderen Mitglieder des Referendumskomitees, darunter der Jungfreisinnigen und der Jungen SVP, auf sich. Es kam dabei zu gegenseitigen Schuldzuweisungen für die fehlenden Unterschriften.

Endspurt an Grossveranstaltungen

Nach nur 13'000 Unterschriften Anfang Juni habe eine Alarmstimmung nochmals Kräfte freigesetzt, sagte Hernani Marques. Man habe zuletzt am Menschenstrom gegen Atom im Aargau oder am Albani-Fest in Winterthur intensiv gesammelt.

Über das Verhalten der JUSO zeigt sich Marques befremdet. Es hätten zwar noch einzelne Sektionen der Jungsozialisten weiter gesammelt. Dennoch bleibe die JUSO insgesamt wohl unter den zugesagten 5000 Unterschriften.

Trojaner möglich

Das Parlament hatte das revidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in der Frühjahrssession gutgeheissen. Damit soll die Überwachung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung angepasst werden.

Neu dürften die Strafverfolgungsbehörden Trojaner in Computer einschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Die Gegner halten das für unverhältnismässig und gefährlich. Das Gesetz schränke die Grund- und Freiheitsrechte ein. (sda)

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