Bundesstrafgericht: Anwalt des Hauptangeklagten im IS-Prozess relativiert Vorwürfe

Bundesstrafgericht: Anwalt des Hauptangeklagten im IS-Prozess relativiert Vorwürfe

02.03.2016, 12:56

Der Verteidiger des Hauptangeklagten im IS-Prozess in Bellinzona hat am Mittwochvormittag mit seinem Plädoyer angefangen. Er versuchte, die angebliche Führungsrolle von Abu Hajar im IS, zu welchem der Angeklagte über Facebook Kontakt hatte, zu widerlegen.

Allein aufgrund der Chats auf Facebook lasse sich eine Führungsrolle nicht belegen, erklärte der Anwalt. Es sei naiv zu glauben, dass ein Führungsmitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) überhaupt ein Facebook-Konto führe. Zudem soll dieses - auch gemäss der Bundesanwaltschaft (BA) - von mehreren Personen genutzt worden sein.

Für den Hauptangeklagten und andere Chattende, die über dieses Konto Kontakt zu Abu Hajar hatten, könne es gemäss Verteidiger deshalb nicht klar gewesen sein, mit dem sie überhaupt kommunizierten.

Des weiteren ist der Verteidiger auf die einzelnen Facebook-Chats eingegangen, mit welchen die BA zu belegen versucht, dass der Hauptangeklagte für den IS Koordinationsaufgaben übernommen hatte und mitbeteiligt war beim Informationsaustausch zwischen einzelnen Mitgliedern und zu Abu Hajar.

Der Anwalt legte dabei die von der BA als Codewörter bezeichneten Wörter wie «Bräutigam», «Brüder» oder «arbeiten» so aus, dass sie nicht in einem terroristischen Zusammenhang gesehen werden.

So las er den Begriff «Bräutigam» tatsächlich als solchen und nicht als potentiellen Selbstmordattentäter. Dazu erklärte der Verteidiger, dass sich Personen aus dem Nahen Osten oftmals dort verheirateten.

Wenn also die Rede davon sei, dass einer der anderen Angeklagten zwei Bräutigame nach Syrien bringen werde, so sei dies in diesem Zusammenhang zu verstehen.

Das Plädoyer wird am Nachmittag fortgesetzt. (sda)

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