Mehr Arbeit für die Bundesgerichte im vergangenen Jahr

Mehr Arbeit für die Bundesgerichte im vergangenen Jahr

19.03.2018, 15:44

Die Bundesgerichte melden für das vergangene Jahr gewachsene Aktenstapel. Beim Bundesgericht hat die Zahl der Geschäfte gar einen Höchststand erreicht. 8029 neue Beschwerden wurden nach Lausanne gesandt.

Im Vorjahr waren es noch 286 Fälle oder 3.7 Prozent weniger gewesen, wie das Bundesgericht am Montag zu seinem Geschäftsbericht schrieb. Besonders viele Beschwerden erhielten die Strafrechtliche Abteilung, die Zweite zivilrechtlichen Abteilung und in die beiden öffentlich-rechtlichen Abteilungen.

Keine Entlastung

Das Bundesgericht erledigte 7782 Fälle (Vorjahr: 7811). Etwa jede siebte Beschwerde hiessen die höchsten Richterinnen und Richter gut (13.4 Prozent). In 70 Verfahren wurden die Urteile öffentlich beraten. 3004 Fälle (2748) wurden auf das Folgejahr übertragen. Im Mittel dauerte ein Prozess am Bundesgericht 144 Tage (140).

Die mit dem 2007 in Kraft gesetzten Bundesgerichtsgesetz angestrebte Entlastung spürte das Bundesgericht bisher nicht, wie es schrieb. Um die Qualität der Rechtspflege zu sichern, sei eine markante Entlastung vordringlich.

Dass der Bundesrat in die Revision des Bundesgerichtsgesetzes die subsidiäre Verfassungsbeschwerde aufnehmen will, widerspricht der Auffassung der höchsten Richter. Das Bundesamt für Justiz habe den Auftrag erhalten, die Vorlage so zu überarbeiten, dass sie nicht erheblich stärker belastet würden, schrieb das Bundesgericht.

Die Botschaft zur Gesetzesrevision sei für den Sommer 2018 in Aussicht gestellt worden. Ziel der Revision ist, den Zugang zum höchsten Gericht für Bagatellfälle einzuschränken, damit dieses sich vermehrt Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung annehmen kann.

Zusätzliche Stellen für Asylverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen meldete 7365 neu eingegangene Dossiers. Es musste 5740 Fälle aus dem Vorjahr übernehmen; 7385 Fälle wurden abgeschlossen.

Für die Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts bewilligte das Parlament im Frühjahr vier zusätzliche und auf zwei Jahre befristete Richterstellen. Die Neugewählten werden ihre Arbeit im Sommer oder im Herbst aufnehmen.

2019 soll das neue Asylgesetz mit kürzeren Behandlungsfristen für Verfahren in Kraft treten. Mit Blick auf die Änderung soll die hohe Zahl von hängigen Verfahren reduziert werden. Im Asylrecht ist das Bundesverwaltungsgericht die letzte Beschwerdeinstanz.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona vermeldete für 2017 eine deutlich gewachsene Geschäftslast. Allerdings konnte das Gericht die Fall-Erledigungen nominell steigern und gegenüber dem Vorjahr Pendenzen reduzieren.

Gestiegene Eingänge verzeichnet auch das Bundespatentgericht, das sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten um Patente befasst. Insgesamt gingen 34 Geschäfte (Vorjahr: 27) Auf 26 gestiegen ist die Zahl der ordentlichen Verfahren und in etwa stabil geblieben die Zahl der summarischen Verfahren. (sda)

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