Das Bezirksgericht Meilen hat am Montag eine 37-jährige Frau wegen sexuellen Handlungen mit einem Minderjährigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die beiden hatten von Frühling bis Herbst 2012 eine intime Beziehung. Die Verurteilte muss auf Geheiss des Gerichts während dem Strafvollzug eine ambulante Psychotherapie absolvieren. Es billigte ihr eine leicht verminderte Schuldfähigkeit zu. Sie habe nicht aufgrund einer Pädophilie gehandelt, sondern aus einem "instabilen Selbstbild" heraus, führte die Gerichtspräsidentin aus.
Von April bis Oktober 2012 kam es regelmässig zu Geschlechtsverkehr zwischen dem damals 14-Jährigen und der Mutter einer Schulkollegin. Zudem versorgte die Frau ihren jungen Liebhaber mit Marihuana. Vor den Herbstferien 2012 kam es zum Zerwürfnis zwischen dem ungleichen Liebespaar. Die Eltern des Schülers holten diesen aus der Wohnung der Frau, und die ganze Geschichte flog auf.
Mit seinem Strafmass blieb das Bezirksgericht zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung auf acht Monate bedingt plädiert. Die Gerichtspräsidentin wies auf den grossen Altersunterschied hin. Die Beschuldigte habe das Vertrauen des Schülers in sie als Mutter einer Schulkollegin ausgenützt. Zwar sei der 14-Jährige jeweils freiwillig in die Wohnung gekommen. Es gelte aber seine ungestörte sexuelle Entwicklung zu schützen. Die Frau leidet an einem Borderline-Syndrom und war als Kind sexuell missbraucht worden. (kub/sda)