Darum geht es: Die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!» verlangt, die Jagd auf Schneehasen und Schneehühner im Kanton Uri zu verbieten. Die Initianten begründen das Verbot mit dem Klimawandel, der den Lebensraum von Schneehuhn und Schneehasen zunehmend einenge; deren Bestand nehme ab und die Tiere seien bereits auf der Roten Liste der bedrohten Arten verzeichnet. Regierungsrat und Landrat empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Darum geht es: Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote sind entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Kanton Uri besteht Handlungsbedarf, da nur 40 Prozent der Familien mit Vorschulkindern Betreuungsgutschriften erhalten und die Unterstützung ungleich verteilt ist. Das neue Kinderbetreuungsgesetz soll die finanzielle Belastung senken, mehr Familien fördern und verbindliche Rahmenbedingungen schaffen. Es sieht eine gesetzliche Verankerung der Betreuungsgutschriften vor, höhere Einkommensobergrenzen und eine ausgewogenere Finanzierung. Regierungsrat und Landrat empfehlen, das Gesetz anzunehmen.
Darum geht es: Das Sozialhilfegesetz ist seit 1998 in Kraft und wurde zuletzt 2013 angepasst. Das neue Gesetz übernimmt bewährte Regelungen, während neue Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Regelung des Schutzstatus S im Asylbereich und zur Vermögensanrechnung eingeführt werden. Neu werden die Grundlagen der Sozialhilfe auf Gesetzesstufe geregelt, während spezifische Ausführungsbestimmungen in der Verordnung festgelegt werden. Die Sozialhilfe bleibt Aufgabe der Gemeinden, unterstützt vom Kanton, während der Asylbereich weiterhin in der Verantwortung des Kantons liegt. Regierungsrat und Landrat empfehlen, die Totalrevision des Sozialhilfegesetzes anzunehmen.
Darum geht es: Die Teilrevision bringt eine Anpassung an das Bundesgesetz. So wird es künftig möglich, für landwirtschaftliches Kulturland das Dreifache des ermittelten Höchstpreises nach bäuerlichem Bodenrecht zu vergüten. Das wäre beispielsweise bei einem Bauprojekt der öffentlichen Hand der Fall, für das Kulturland beansprucht werden muss. Regierungsrat und Landrat empfehlen, die Teilrevision des Expropriationsgesetzes anzunehmen.
Die Resultate:
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(ome)