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Kanton Zug

Kanton Zug: Exit begleitet das erste Mal Verwahrten in den Tod

Kanton Zug: Sterbehilfeorganisation Exit begleitete das erste Mal Verwahrten in den Tod

Erstmals ist ein Verwahrter in der Schweiz durch einen begleiteten Suizid aus dem Leben geschieden.
09.03.2023, 16:5309.03.2023, 18:04
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bild: keystone

Am 28. Februar ist das erste Mal ein Verwahrter in der Schweiz durch Exit – die Sterbehilfeorganisation – aus dem Leben geschieden, berichtet die WOZ am Donnerstag. Der Verwahrte lebte in der Zuger Justizvollzugsanstalt Bostadel, und wurde von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich eingewiesen. Der Suizid wurde ausserhalb des Gefängnisses vollzogen.

Auch die Mediensprecherin Rebecca de Silva bestätigt, dass es im Straf- und Massnahmenvollzug im Kanton Zürich einen assistierten Suizid gegeben hat. Weitere Angaben könnten die Behörden aber keine machen. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes.

Exit habe sich im Vorstand und in der Ethikkommission in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Frage befasst, wie man mit verwahrten Personen umgehen soll. Gemäss der Justizdirektion könne die Sterbehilfe nicht verweigert werden, nur weil es sich um eine Person im Straf- oder Massnahmenvollzug handle. Letztlich muss die einweisende Behörde das Gesuch bewilligen. Exit soll noch mit weiteren Verwahrten in Kontakt stehen, die sich überlegen, die Dienste von Exit in Anspruch zu nehmen. (oee)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lukaz84
09.03.2023 20:21registriert Dezember 2016
Diese Menschen haben ihre Strafe abgesessen, und sind verwahrt, damit sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wenn sie sich nun aus freien Stücken für einen begleiteten Tod in Würde und gegen ein ganzes Leben in Gefangenschaft entscheiden, respektiere ich das.
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cille-chille
09.03.2023 20:05registriert Mai 2014
Würde für diese Menschen.

Find ich gut und richtig.
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Joe Smith
09.03.2023 19:56registriert November 2017
Bevor die Diskussion hier ins Kraut schiesst: Es geht um einen VERWAHRTEN. Das heisst, er hat die Strafe bereits verbüsst und seine Schuld getilgt. In einem solchen Fall ist überhaupt kein Platz für Floskeln wie «vor der Strafe drücken» und ähnliches.
Ob die Sterbehilfe auch STRAFgefangenen offenstehen soll, ist eine komplett andere Frage. (Die ich persönlich bejahe.) Diese beiden Fragen sollten nicht vermischt werden.
Im übrigen finde ich es ein Unding, dass Verwahrte im normalen Strafvollzugsregime behalten werden. Aber das ist dann nochmals ein anderes Thema.
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