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Stau an Ostern: Was ist erlaubt auf der Autobahn – und was wird teuer?

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Was ist erlaubt auf der Autobahn – und was wird teuer?

Der Stau an Ostern kommt so sicher wie die Steuern. Durch eine sorgfältige Planung lässt er sich zwar umgehen, aber wer trotz aller Vorbereitungen im Stau steckt, dem seien einige Regeln ans Herz gelegt.
04.04.2023, 12:02
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Ob Stau oder nicht: Die Autobahn ist für Motorfahrzeuge da. Fahrzeuginsassen dürfen die Fahrbahn nicht betreten. Tun sie es dennoch, droht eine Ordnungsbusse über 20 Franken. Ebenso ist es auf der Autobahn grundsätzlich nicht erlaubt, den Sicherheitsgurt zu lösen. Denn dieser ist während der Fahrt zu tragen, wobei rechtlich auch das Stehen im Stau als «Fahrt» gilt. In der Praxis ist zu vermuten, dass die Polizei am Gotthard nicht systematisch kontrollieren wird, ob die Menschen in den stehenden Autos alle angegurtet sind. Falls doch, wird bei Missachtung der Gurtentragpflicht eine Ordnungsbusse von 60 Franken fällig.

«Bist du mit dem Motorrad unterwegs, darfst du die Rettungsgasse nicht als Überholspur nutzen, sondern hast deinen Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.»

Rettungsgasse ist Pflicht

Rechtlich und praktisch wichtig hingegen ist die Rettungsgasse. Als Fahrzeugführer musst du für die Durchfahrt von Polizei-, Sanitäts-, Feuerwehr-, Zoll- und Hilfsfahrzeugen eine freie Gasse bilden. Diese hat sich zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen zu befinden. Die Rettungsgasse ist nicht erst obligatorisch, wenn gar nichts mehr geht. Vielmehr ist sie das bereits dann, wenn du dich in deinem Auto nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegen kannst.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Die Rettungsgasse gilt übrigens auch für Motorradfahrer: Bist du mit dem Motorrad unterwegs, darfst du die Rettungsgasse nicht als Überholspur nutzen, sondern hast deinen Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Bei einer Missachtung dieser Vorschriften musst du etwas tiefer in die Tasche greifen, hier sieht der Verordnungsgeber eine Ordnungsbusse über 100 Franken vor.

Hupen auch im Stau nicht erlaubt

Nicht zuletzt dir selbst einen Gefallen tust du, wenn du die Warnblinklichter einstellst, sobald du in einen Fahrzeugstau kommst. Hupen, um deinem Ärger über den Stau Ausdruck zu verleihen, darfst du hingegen nicht. Tust du es trotzdem und kommt das der Polizei zu Ohren, wirst du eine Ordnungsbusse über 40 Franken erhalten.

Eine reguläre und damit schmerzhaftere Busse riskierst du, wenn du die Strasse nicht freigibst, obwohl ein vortrittsberechtigtes Fahrzeug ein entsprechendes Warnsignal abgibt.

Leerer Tank kann teuer werden

Schliesslich solltest du für einen genügend vollen Tank beziehungsweise einen genügend vollen Akku sorgen. Ist alles leer, schaffst du es aber noch auf den Pannenstreifen, reduziert sich dein Ferienbudget dank der so fälligen Ordnungsbusse um 120 Franken. Lässt du dein Fahrzeug unbeaufsichtigt auf dem Überholstreifen stehen, ist dein Ferienbudget wohl dein kleinstes Problem. Denn in diesem Fall bist du unter anderem deinen Fahrausweis los.

Diese Erfahrung machte ein Autofahrer, der bis vor Bundesgericht um seinen Fahrausweis kämpfte, nachdem er sein Fahrzeug im Stau auf der A1 hat stehen lassen. Das Bundesgericht beeindruckte seine Aussage, er sei «innert nützlicher Frist zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt, noch bevor sich der Stau aufgelöst habe», wenig. Wie das Bundesgericht erklärt, stellt ein geparktes Auto auf der Überholspur in jedem Fall eine erhebliche Gefahr dar, da dieses eine Auffahrkollision verursachen kann.

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27 Kommentare
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Stargoli
04.04.2023 14:10registriert Januar 2015
Leider wissen noch nicht alle Autofahrer (vor allem unsere Deutschen Besucher), dass Licht, in der Schweiz, immer Pflicht ist. Und das schon seit 9 Jahren. Am Tag reicht Tagfahrlicht. Ab der Dämmerung oder sonst schlechter Sicht wärs dann das Abblendlicht.
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Töfffahrer
04.04.2023 12:57registriert Oktober 2017
Das Benutzen des Pannenstreifens sollte für Motorradfahrer bei Stau erlaubt werden. Es ist vor allem im Sommer oder bei Regen als Motorradfahrer sehr unangenehm und kann zu gefährlichen Situationen führen (Kreislaufprobleme bei Hitze). In Frankreich oder England machen die Autofahrer bei Stau sogar unaufgefordert Platz, wenn Motorräder zwischen den Kolonnen nach vorne fahren. Obwohl es dort auch nicht erlaubt wäre. Danke!
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