Ob Stau oder nicht: Die Autobahn ist für Motorfahrzeuge da. Fahrzeuginsassen dürfen die Fahrbahn nicht betreten. Tun sie es dennoch, droht eine Ordnungsbusse über 20 Franken. Ebenso ist es auf der Autobahn grundsätzlich nicht erlaubt, den Sicherheitsgurt zu lösen. Denn dieser ist während der Fahrt zu tragen, wobei rechtlich auch das Stehen im Stau als «Fahrt» gilt. In der Praxis ist zu vermuten, dass die Polizei am Gotthard nicht systematisch kontrollieren wird, ob die Menschen in den stehenden Autos alle angegurtet sind. Falls doch, wird bei Missachtung der Gurtentragpflicht eine Ordnungsbusse von 60 Franken fällig.
Rechtlich und praktisch wichtig hingegen ist die Rettungsgasse. Als Fahrzeugführer musst du für die Durchfahrt von Polizei-, Sanitäts-, Feuerwehr-, Zoll- und Hilfsfahrzeugen eine freie Gasse bilden. Diese hat sich zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen zu befinden. Die Rettungsgasse ist nicht erst obligatorisch, wenn gar nichts mehr geht. Vielmehr ist sie das bereits dann, wenn du dich in deinem Auto nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegen kannst.
Die Rettungsgasse gilt übrigens auch für Motorradfahrer: Bist du mit dem Motorrad unterwegs, darfst du die Rettungsgasse nicht als Überholspur nutzen, sondern hast deinen Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Bei einer Missachtung dieser Vorschriften musst du etwas tiefer in die Tasche greifen, hier sieht der Verordnungsgeber eine Ordnungsbusse über 100 Franken vor.
Nicht zuletzt dir selbst einen Gefallen tust du, wenn du die Warnblinklichter einstellst, sobald du in einen Fahrzeugstau kommst. Hupen, um deinem Ärger über den Stau Ausdruck zu verleihen, darfst du hingegen nicht. Tust du es trotzdem und kommt das der Polizei zu Ohren, wirst du eine Ordnungsbusse über 40 Franken erhalten.
Eine reguläre und damit schmerzhaftere Busse riskierst du, wenn du die Strasse nicht freigibst, obwohl ein vortrittsberechtigtes Fahrzeug ein entsprechendes Warnsignal abgibt.
Schliesslich solltest du für einen genügend vollen Tank beziehungsweise einen genügend vollen Akku sorgen. Ist alles leer, schaffst du es aber noch auf den Pannenstreifen, reduziert sich dein Ferienbudget dank der so fälligen Ordnungsbusse um 120 Franken. Lässt du dein Fahrzeug unbeaufsichtigt auf dem Überholstreifen stehen, ist dein Ferienbudget wohl dein kleinstes Problem. Denn in diesem Fall bist du unter anderem deinen Fahrausweis los.
Diese Erfahrung machte ein Autofahrer, der bis vor Bundesgericht um seinen Fahrausweis kämpfte, nachdem er sein Fahrzeug im Stau auf der A1 hat stehen lassen. Das Bundesgericht beeindruckte seine Aussage, er sei «innert nützlicher Frist zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt, noch bevor sich der Stau aufgelöst habe», wenig. Wie das Bundesgericht erklärt, stellt ein geparktes Auto auf der Überholspur in jedem Fall eine erhebliche Gefahr dar, da dieses eine Auffahrkollision verursachen kann.