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Kann ich den Fahrausweis im Ausland machen?

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Kann ich den Fahrausweis im Ausland machen?

Anstelle eines Staubfängers einen ausländischen Führerschein von den Ferien mit nach Hause nehmen: Das wäre doch mal ein Souvenir! Eines allerdings, das du dir auch nur in die Vitrine stellen kannst.
16.06.2023, 13:42
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Bei den Fahrausweisen gilt das Wohnsitzprinzip: Der Wohnsitzkanton erteilt den Fahrausweis. Wohnst du in der Schweiz, anerkennt diese deinen ausländischen Führerschein grundsätzlich nur, wenn du mindestens zwölf Monate ununterbrochen im Ausstellerstaat gewohnt hast.

«Das Amt wird den Ausweis aus der Ferienfahrschule aberkennen, hinterlegen, ein Fahrverbot aussprechen und dir die Verfahrenskosten in Rechnung stellen.»

Ausweis einer Ferienfahrschule wertlos

Bist du ferienhalber im Ausland, solltest du dein Geld da nur dann in eine Fahrschule investieren, wenn du dir über zwölf Monate Urlaub in dem Land gönnst. Ist das nicht der Fall und hast du gleichwohl im Ausland einen Fahrausweis erworben, darfst du diesen auf Schweizer Strassen nicht verwenden.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Tust du es trotzdem und erfährt das Strassenverkehrsamt davon, kann es dir den Ausweis aufgrund des Territorialitätsprinzips zwar nicht entziehen. Das Amt wird den Ausweis aus der Ferienfahrschule aber aberkennen, hinterlegen, ein Fahrverbot aussprechen und dir die Verfahrenskosten in Rechnung stellen. Die Aberkennung des ausländischen Fahrausweises wird es erst dann aufheben, wenn du erfolgreich die Prüfung für den schweizerischen Fahrausweis absolviert hast.

Gesuch um Anerkennung rechtzeitig stellen

Warst du für längere Zeit im Ausland, hast dort deinen Ausweis erworben, willst zurück in die Schweiz und hier nach wie vor Auto fahren, musst du beim Strassenverkehrsamt ein Gesuch um Anerkennung deines ausländischen Fahrausweises stellen. Dies solltest du innerhalb von zwölf Monaten nach deiner Einwanderung oder Rückkehr tun. Denn sonst droht dir eine Busse. Lässt du dir gar mehr als fünf Jahre Zeit für das Gesuch und kannst keine Fahrpraxis nachweisen, musst du zudem auch dann zur Kontrollfahrt antreten, wenn du sonst deinen Ausweis einfach nur hättest umtauschen können.

Kontrollfahrt nicht immer nötig

Grundsätzlich musst du für die Anerkennung des ausländischen Fahrausweises eine Kontrollfahrt absolvieren. Sie dient dem Nachweis, dass du die hiesigen Verkehrsregeln kennst und die Fahrzeuge deiner Kategorie sicher führen kannst.

Das Prozedere gilt jedoch nicht für Länder, welche «in Bezug auf Ausbildung und Prüfung der Schweiz entsprechende Anforderungen» stellen. Das ASTRA hat eine «Länderliste betreffend Ausnahme von der Kontrollfahrt» herausgegeben. Darauf finden sich zum einen die EU- und EFTA-Staaten und Grossbritannien. Zudem eine weitere Staatengruppe, wobei hier etwa Taxi- oder Lastwagenfahrer gleichwohl eine Theorieprüfung ablegen müssen: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien und die USA. Bevor du aber nach deinem High-School-Jahr in den USA mit deinem amerikanischen Fahrausweis in der Schweiz herumkurvst: Den Ausweis darfst du nur verwenden, wenn du das hier vorgeschriebene Mindestalter erreicht hast.

Hat die zuständige Behörde deinen Fahrausweis anerkannt und war dieser zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz bereits mindestens ein Jahr gültig, erhältst du den schweizerischen Fahrausweis. Liegt weniger als ein Jahr zwischen der erfolgreichen Prüfung und deiner Ankunft in der Schweiz, erhältst du vorerst einen Führerausweis auf Probe. Wie lange im konkreten Fall die Probezeit dauert, kann dir das zuständige Strassenverkehrsamt mitteilen.

Unkomplizierter ist es übrigens, wenn du offiziell im diplomatischen Dienst arbeitest. Dann reicht es für die freie Fahrt, wenn du einen gültigen nationalen Fahrausweis hast und nicht Schweizer Bürger bist.

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