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Corona: Ich bin an Covid-19 erkrankt. Darf der Chef das kommunizieren?

Pflegefachmann Markus Stratmann bespricht mit einem Mann in der Praxis checkin Helvetiaplatz den Ablauf beim SARS-CoV-2-Antikoerper-Schnelltest, aufgenommen am Montag, 2. Oktober 2020 in Zuerich. Der  ...
Bild: keystone
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Ich bin an Covid-19 erkrankt. Darf der Chef meine Kollegen informieren?

Grundsätzlich nein, denn das Corona-Virus hebt das Datenschutzrecht nicht auf. Es ist Sache des kantonsärztlichen Dienstes, deine Kontaktpersonen zu informieren und gegebenenfalls eine Quarantäne anzuordnen. Soweit jedenfalls die Theorie.
24.11.2020, 10:1125.11.2020, 07:59
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Diese Theorie vertritt das seco in seinem «Merkblatt für Arbeitgeber». Es erinnert daran, dass Informationen über den Gesundheitszustand besonders schützenswerte Personendaten sind, die grundsätzlich nicht weitergegeben werden dürfen. Das seco weist darauf hin, dass dies auch Covid-19-Testresultate betrifft: «Der Arbeitgeber darf davon nur wissen, ob Mitarbeitende geeignet sind, ihre Arbeit auszuführen.»

«Es ist deinem Chef also nicht zu verübeln, wenn er sich nicht an die Theorie hält»

Ärztliche Meldepflicht

Hingegen muss deine Ärztin das positive Testresultat aufgrund der im Epidemiengesetz verankerten Meldepflicht dem kantonsärztlichen Dienst melden. Dies zusammen mit deinem Vornamen, Namen, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht sowie deiner Staatsangehörigkeit und deiner beruflichen Tätigkeit. Du selbst bist verpflichtet, dem kantonsärztlichen Dienst neben diesen Informationen auch Auskunft über deine Kontakte zu anderen Personen zu geben.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Nur jene Arbeitskollegen, welche du als enge Kontaktpersonen angegeben hast, werden in der Folge vom Kantonsarztamt kontaktiert. Und auch dieses darf deinen betroffenen Arbeitskollegen lediglich mitteilen, dass sie einen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, nicht aber, um wen es sich bei diesem engen Kontakt handelt.

Contact Tracing muss funktionieren

Der Haken am Ganzen: Funktioniert in deinem Kanton das Contact Tracing gerade nicht und habt ihr nicht alle die SwissCovid App installiert, werden deine betroffenen Arbeitskollegen allenfalls zu spät oder gar nicht über eine mögliche Ansteckung informiert.

Es ist deinem Chef also nicht zu verübeln, wenn er sich nicht an die Theorie hält und dich bittet, ihn über dein positives Testresultat und deine nahen Kontaktpersonen zu informieren. Damit hat er keinen Freipass, dein Testresultat mit einer Mail an alle zu kommunizieren. Er kann aber deine nahen Kontaktpersonen in die Quarantäne schicken und leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, sondern nimmt auch seine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht ernst.

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FRAGFRAUFREITAG
Guten Tag Frau Freitag. Meine Tochter wird nächste Woche 18. Meine Frau und ich schenken ihr ein Auto. Was soll ich ihr noch mit auf den Weg geben? Mike, 44
Lieber Mike 

Wow. Krass. Grossartig. 18! Auto! Wunderbare Sache. Ein eigenes Auto bedeutet für mich vor allem eines: Freiheit! Was will man da noch zusätzlich mitgeben? Eine Vollkasko-Versicherung vielleicht?

Wenn ich mir die heutigen 18-jährigen so anschaue, dann würde ich ihnen am liebsten Folgendes an Herz legen:

Für Mädchen: Probiert NIEMALS Kosmetik im Warenhaus! Von den Test-Lippenstiften holt man sich Herpes, von den Mascaras schlimme Augenleiden. Tester gehören verboten!

Für Mädchen und Jungen: HIV ist kein Ponyhof. Es ist inzwischen in vielen Fällen therapierbar, das stimmt. Aber das Leben verliert an Qualität. Die Medis sind heftig, die Nebenwirkungen ellenlang. Darum: VERWENDET KONDOME! Reden und Vertrauen ist wunderbar, aber man sieht Betroffenen die Krankheit nicht an. (Eine erkrankte Bekannte von mir hat mir einmal das Who is Who der Wartenden im Vorzimmer eines HIV-Spezialisten in Zürich verraten. Einige der Typen gelten in Zürich als Frauenhelden schlechthin und schleppen ab, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist.) Und was für Aids gilt, gilt auch für ganz viele andere Geschlechtskrankheiten. Einige machen unfruchtbar, andere können Krebs auslösen. Seid bitte nicht so naiv und denkt, dass Ihr unantastbar seid! Bitte schützt Euch! Bitte benutzt Gummis. Und nein, nicht jeder zweite Mann leidet an einer Gummiallergie. 

Mehr fällt mir spontan nicht ein, lieber Mike. Wenn Sie zweiteres vermitteln können, dann haben Sie sehr viel getan. HIV ist heute wieder im Vormarsch, weil es nicht mehr ernstgenommen wird. Es ist keine Randgruppenkrankheit mehr. HIV ist unter uns. 

Herzliche Gratulation Ihrer Tochter! Und auch Ihnen und Ihrer Frau. Der Geburtstag eines Kindes ist ja auch immer ein grosser Feiertag für die Eltern und 18 ist eine ganz besondere Etappe.  

Alles Liebe. Ihre Kafi. 
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