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Elterntaxis in der Schweiz: Darf die Schule sie verbieten?

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Darf die Schule Elterntaxis verbieten?

Gegen Elterntaxis sprechen sehr viele Argumente. Dennoch darf die Schule den Eltern nicht vorschreiben, wie ihr Kind zur Schule geht oder eben fährt. Das bedeutet aber nicht unbedingt freie Fahrt für Elterntaxis.
26.08.2024, 13:03
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Verantwortlich dafür, dass der Weg zum Grundschulunterricht sicher ist, sind der Kanton und die Gemeinden. Ist der Schulweg unzumutbar, müssen die zuständigen Behörden Massnahmen ergreifen: Sie können dabei bauliche oder personelle Massnahmen treffen, die betroffenen Kinder in allfällig näher gelegene Schulhäuser zuteilen oder, wenn alle Stricke reissen, die Kosten für einen sicheren Transport übernehmen. Gleichwohl passieren noch zu viele Unfälle auf dem Schulweg, letztes Jahr laut der Strassenunfall-Statistik des Bundesamts für Strassen ASTRA 545, um genau zu sein. In 464 Fällen kam es zu Verletzten.

«Die Eltern dürfen sich jederzeit an die Schule und an die Gemeinde wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass der Schulweg unzumutbar ist.»

Schulweg ist für Kinder wichtig

Diese Zahlen verleiten die eine Mutter oder den anderen Vater dazu, das Schulkind ins Auto zu packen und zur Schule zu fahren. Die Schulen wiederum sehen die Elterntaxis in aller Regel mit guten Argumenten kritisch. Zum einen ist es für die Entwicklung der Kinder wichtig, den Schulweg selbstständig unter die eigenen Füsse nehmen zu dürfen. Zum anderen verschlimmern Elterntaxis just die Situation, aufgrund derer Mütter und Väter oft überhaupt erst den Taxidienst übernehmen: Je mehr Fahrzeuge auf dem Schulweg unterwegs sind, umso gefährlicher kann dieser werden. Dies insbesondere dann, wenn es zu Staus vor der Schule kommt, die Eltern mit ihren Fahrzeugen Trottoirs und Einfahrten blockieren oder gar auf dem Schulhof wenden.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Wenn die Schulen auch gute Argumente auf ihrer Seite haben und Empfehlungen aussprechen können, verbieten dürfen sie die Elterntaxis nicht. Denn die Schulen dürfen ausserhalb des Schulgeländes nicht vorschreiben, mit welchen Transportmitteln sich die Kinder fortbewegen (lassen).

Halteverbote vor Schule erlaubt

Die Kantone hingegen dürfen den Verkehr namentlich aus Gründen der Sicherheit einschränken und so etwa vor Schulen Halteverbote erlassen. Sie können diese Kompetenz an die Gemeinden delegieren, wie dies beispielsweise der Kanton Zürich gemacht hat. Hier dürfen die Gemeinden «vor Schulhäusern auf Staats- und Gemeindestrassen Halteverbote verfügen». Dabei haben sie vorgängig eine «verkehrstechnische Stellungnahme der Kantonspolizei» einzuholen, wobei diese für die Gemeinden nicht bindend ist.

Wie jedes Verbot wirkt das Halteverbot vor Schulen nur dann, wenn die zuständige Behörde es auch durchsetzt. In einigen Aargauer Gemeinden jedenfalls rollen die Elterntaxis trotz Halteverbot vor Schulen munter weiter.

Halteverbote scheitern also oft an der Umsetzung und die Schule darf die Elterntaxis nicht verbieten. Die Eltern hingegen dürfen sich jederzeit an die Schule und an die Gemeinde wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass der Schulweg unzumutbar ist. Und sie können ihre Kinder darin unterstützen, zu lernen, einen zumutbaren Schulweg selber zu meistern. Damit wären Elterntaxis ganz ohne Vorschriften kein Problem mehr.

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150 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pesche_Buri_1988
26.08.2024 13:45registriert April 2023
Als ich zur Schule ging hat die Schule vorgegeben wie zur Schule gegangen wird. Bis zu welchem Umkreis zu Fuss, ab welcher Distanz das Velo erlaubt war und ab wann mit einem PKW.
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Garp
26.08.2024 13:56registriert August 2018
Die Eltern wollen eigentlich etwas gutes tun, schaden jedoch ihren Kindern.
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Mischael Schill
26.08.2024 13:19registriert Oktober 2021
Ich bin grundsätzlich gegen Elterntaxis. Wenn aber das Kind in eine Schule im Nachbardorf geschickt wird und so mehr als 30 Minuten Schulweg hat, dann kann ich verstehen, wenn die Eltern es Mittags abholen und bringen, bei nur 1.5h Mittagspause. (Velo erst ab 5. Klasse erlaubt, Schulbus ist der Schule zu teuer, und Schulhaus im eigenen Dorf geht nicht weil nicht so eingeteilt worden)
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