Verantwortlich dafür, dass der Weg zum Grundschulunterricht sicher ist, sind der Kanton und die Gemeinden. Ist der Schulweg unzumutbar, müssen die zuständigen Behörden Massnahmen ergreifen: Sie können dabei bauliche oder personelle Massnahmen treffen, die betroffenen Kinder in allfällig näher gelegene Schulhäuser zuteilen oder, wenn alle Stricke reissen, die Kosten für einen sicheren Transport übernehmen. Gleichwohl passieren noch zu viele Unfälle auf dem Schulweg, letztes Jahr laut der Strassenunfall-Statistik des Bundesamts für Strassen ASTRA 545, um genau zu sein. In 464 Fällen kam es zu Verletzten.
Diese Zahlen verleiten die eine Mutter oder den anderen Vater dazu, das Schulkind ins Auto zu packen und zur Schule zu fahren. Die Schulen wiederum sehen die Elterntaxis in aller Regel mit guten Argumenten kritisch. Zum einen ist es für die Entwicklung der Kinder wichtig, den Schulweg selbstständig unter die eigenen Füsse nehmen zu dürfen. Zum anderen verschlimmern Elterntaxis just die Situation, aufgrund derer Mütter und Väter oft überhaupt erst den Taxidienst übernehmen: Je mehr Fahrzeuge auf dem Schulweg unterwegs sind, umso gefährlicher kann dieser werden. Dies insbesondere dann, wenn es zu Staus vor der Schule kommt, die Eltern mit ihren Fahrzeugen Trottoirs und Einfahrten blockieren oder gar auf dem Schulhof wenden.
Wenn die Schulen auch gute Argumente auf ihrer Seite haben und Empfehlungen aussprechen können, verbieten dürfen sie die Elterntaxis nicht. Denn die Schulen dürfen ausserhalb des Schulgeländes nicht vorschreiben, mit welchen Transportmitteln sich die Kinder fortbewegen (lassen).
Die Kantone hingegen dürfen den Verkehr namentlich aus Gründen der Sicherheit einschränken und so etwa vor Schulen Halteverbote erlassen. Sie können diese Kompetenz an die Gemeinden delegieren, wie dies beispielsweise der Kanton Zürich gemacht hat. Hier dürfen die Gemeinden «vor Schulhäusern auf Staats- und Gemeindestrassen Halteverbote verfügen». Dabei haben sie vorgängig eine «verkehrstechnische Stellungnahme der Kantonspolizei» einzuholen, wobei diese für die Gemeinden nicht bindend ist.
Wie jedes Verbot wirkt das Halteverbot vor Schulen nur dann, wenn die zuständige Behörde es auch durchsetzt. In einigen Aargauer Gemeinden jedenfalls rollen die Elterntaxis trotz Halteverbot vor Schulen munter weiter.
Halteverbote scheitern also oft an der Umsetzung und die Schule darf die Elterntaxis nicht verbieten. Die Eltern hingegen dürfen sich jederzeit an die Schule und an die Gemeinde wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass der Schulweg unzumutbar ist. Und sie können ihre Kinder darin unterstützen, zu lernen, einen zumutbaren Schulweg selber zu meistern. Damit wären Elterntaxis ganz ohne Vorschriften kein Problem mehr.