Lachen die Nordkoreaner über den gelungenen Hack?Bild: YONHAP/KCNA
Darf man auf gestohlene digitale Firmendokumente zugreifen? Und was sind die Lehren aus dem jüngsten Wikileaks-Streich?
18.04.2015, 17:1718.04.2015, 18:06
Heute gestohlen, morgen bei Wikileaks.
Julian Assanges berühmt-berüchtigte Enthüllungsplattform hat in der Nacht auf Freitag zehntausende E-Mails und vertrauliche Dokumente des US-Filmstudios Sony Pictures Entertainment veröffentlicht. Nun können Internet-Nutzer ungehindert auf «The Sony Archives» zugreifen und über ein einfaches Suchfeld nach Informationen «fischen».
Laut Medienberichten ist unklar, ob es sich um das gesamte gestohlene Archiv handelt oder nur um die gleichen Auszüge, die Hacker bereits Ende 2014 ausgewählten Personen zugespielt haben.
Sony Pictures Entertainment hat die Veröffentlichung scharf kritisiert. Man werde für die Sicherheit des Unternehmens kämpfen und für den Schutz der Privatsphäre der mehr als 6000 Angestellten.
Macht man sich als Internet-Nutzer strafbar, wenn man auf die von Hackern gestohlenen Dokumente zugreift?
«Der Zugriff ist aus rechtlicher Sicht grundsätzlich kein Problem», sagt der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger. Allerdings gilt einschränkend zu sagen, dass man sich beim Abrufen von unbekanntem Material aus dem Internet immer einem gewissen Risiko aussetzt. Dazu Steiger: «Man weiss nicht, welche Daten vorhanden sind und könnte deshalb ungewollt eine Straftat begehen.» Beispielsweise dann, wenn man unwissentlich verbotene harte Pornografie herunterlade und diese auf dem eigenen PC gespeichert werde.
Bei den Sony-Unterlagen dürfte diese Gefahr nicht bestehen, weil es sich um die Korrespondenz von Mitarbeitern und um Firmendokumente handelt. Eine kurze Recherche zeigt allerdings, dass auch höchst private Mitteilungen über die Sony-Server verschickt worden sind.
Nichts weiterverbreiten!
Problematisch sei sicherlich die Weiterverbreitung der bei einem Hackerangriff gestohlenen Dokumente, warnt der Rechtsanwalt. Sony-Angestellte könnten dadurch in ihrer Persönlichkeit verletzt werden. Möglich seien beispielsweise auch die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und von Urheberrechten. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen könnten die Folge sein.
Journalisten könnten sehr wohl über die Sony-Enthüllungen berichten. Denn Medien könnten ein überwiegendes öffentliches Interesse geltend machen. Wichtig sei in jedem Fall das Anonymisieren der Dokumente. Nur bekannte Vertreter des Unternehmens, wie die frühere Chefin Amy Pacal, dürfen allenfalls namentlich erwähnt werden.
«Für Sony steht sehr viel auf dem Spiel», meint der Rechtsanwalt und erinnert daran, dass sich die US-Tochter des Sony-Konzerns auch schon in der Vergangenheit zur Wehr gesetzt habe. Laut unbestätigten Berichten vom vergangenen Dezember soll das Filmstudio gar versucht haben, mit Überlastungsangriffen auf Websites und gefälschten Dateien die Verbreitung der Firmen-Interna zu verhindern.
E-Mails sind wie Postkarten, (fast) jeder kann mitlesen
Abgesehen von der rechtlichen Würdigung gilt es einmal mehr in Erinnerung zu rufen, dass E-Mails nicht sicher sind. Bei Postkarten konnte der Postbote mitlesen, bei normalen E-Mails können es theoretisch alle Leute, die Zugriff auf die Server haben. Das bringt uns zum wichtigen Grundsatz:
Schreibe nur, was dich nicht in Teufels Küche bringt
In eine E-Mail gehören keine heiklen Informationen. Oder anders ausgedrückt: Wenn man eine Nachricht verfasst, sollte man immer davon ausgehen, dass der Inhalt in falsche Hände geraten könnte. Es sei denn, man hält sich an Edwards Snowdens Rat:
Heikle Nachrichten werden verschlüsselt. IMMER!
Es gibt eigentlich keine Entschuldigung mehr, elektronische Mitteilungen unverschlüsselt zu verschicken. Ob private Liebesbotschaft auf dem Smartphone oder wichtige geschäftliche Korrespondenz: Für alle Geräte gibt's mittlerweile benutzerfreundliche Verschlüsselungs-Software.
Ehemaliger Apple-Guru berät Snapchat
Fakt ist: Die einfache Suchfunktion, die das Wikileaks-Archiv bietet, hat bereits zusätzliche Enthüllungen gebracht. Wobei man über den Informationswert streiten kann. So berichtete der US-Blog TechCrunch über die fürstliche Entschädigung des ehemaligen hochrangigen Apple-Managers Scott Forstall – als Snapchat-Berater.
Da stand Scott Forstall noch für Apple auf der Bühne.Bild: Getty Images
Forstall war unter Steve Jobs für die Entwicklung der iPhone- und iPad-Software iOS verantwortlich und galt als möglicher Nachfolger des Apple-Chefs. 2012 musste er jedoch nach der missglückten Lancierung des Kartendienstes Apple Maps den Hut nehmen. Wie aus einem Sony-Mail hervorgeht, hat Forstall für seine Beraterdienste 0,11 Prozent der Snapchat-Aktien erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt entspräche dies einem Gegenwert von knapp 17 Millionen Dollar.
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