Das deutsche Bundeskartellamt bringt ein Verfahren gegen Apple auf den Weg. Es gehe um die Prüfung einer marktübergreifenden Bedeutung durch ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem, teilten die Bonner Wettbewerbshüter am Montag mit. Entsprechende Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar, erklärten die Wettbewerbshüter.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: «Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat.» Schliesslich stelle der US-Konzern auch Tablets, Computer, Kopfhörer und Uhren her und vertreibe Dienstleistungen.
Die Deutschen leiten das Verfahren gegen Apple auf Basis ihrer nach Änderungen im Wettbewerbsrecht gestärkten Rolle ein. Die im Januar in Kraft getretenen Regelungen ermöglichen es der Behörde, in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte Praktiken zu untersagen. Es lägen diesbezüglich «verschiedene Beschwerden» wegen potenziell wettbewerbsgefährdender Praktiken vor.
Der iPhone-Hersteller fehlte noch im Reigen der US-Technologiekonzerne Facebook, Amazon und Google, denen das Kartellamt bereits auf die Finger schaut. Für Apple dürfte es nicht dabei bleiben: Die Behörde gab an, ein weiteres Verfahren hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen zu prüfen. Diesbezüglich lägen verschiedene Beschwerden vor, etwa gegen die Gebühr von bis zu 30 Prozent des erzielten Umsatzes, die Apple von App-Entwicklern verlangt, oder gegen die für App-Anbieter geltenden Tracking-Einschränkungen im neuen Apple-Betriebssystem.
Apple kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und einen offenen Dialog zu führen. Zugleich verwies der Konzern auf die Rolle, die das Unternehmen in Deutschland spiele. So will Apple in den nächsten drei Jahren mehr als eine Milliarde Euro investieren und errichtet bis Ende 2022 das Europäische Zentrum für Chip-Design in München.
Apple stand zuletzt in den USA vor Gericht, weil Konkurrenten dem Konzern vorwerfen ein App-Store-Monopol auf iOS zu haben und daher überhöhte Gebühren verlangen könne. Im App Store müssen die Entwicklerfirmen bisher 15, bzw. 30 Prozent ihrer Verkaufserlöse an Apple abgeben. Das Urteil wird im August erwartet.
Auch die EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store auf iPhone und iPad vor. Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im April nach einer Beschwerde des Marktführers Spotify.
(oli/sda/awp/reu)