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Meta sichert EU Beibehaltung der Faktenchecks zu

Mark Zuckerberg wears a pair of Orion AR glasses during the Meta Connect conference Wednesday, Sept. 25, 2024, in Menlo Park, Calif. (AP Photo/Godofredo A. V
Mark Zuckerberg passt Metas Richtlinien den regionalen Gegebenheiten an.Bild: keystone

Meta sichert EU Beibehaltung der Faktenchecks zu

Kurz nach der Ankündigung für ein Ende des Faktencheck-Programms auf den Plattformen Facebook und Instagram in den USA hat der Mutterkonzern Meta bei der EU-Kommission in Brüssel einen Bericht zu diesem Schritt eingereicht.
09.01.2025, 04:5509.01.2025, 07:15

Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus mit den Vorgängen vertrauten Quellen. Meta versicherte zugleich, in der EU würden die Faktenchecks vorerst beibehalten.

Es gebe keine unmittelbaren Pläne, die Überprüfung von Fakten durch Dritte auch in der EU abzuschaffen, erklärte der Konzern am Mittwoch. Weiter hiess es von Meta, vor jeglicher Änderung für Nutzerinnen und Nutzer in Europa werde der Konzern zunächst seine rechtlichen Pflichten gemäss den EU-Regeln prüfen.

Hintergrund ist eine Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg, das Faktencheck-Programm seines Unternehmens in den USA abzuschaffen. Die unabhängige Faktenüberprüfung soll durch ein System der «Community-Notes» ersetzt werden, bei dem Nutzer unter einem Beitrag einordnenden Kontext hinzufügen können. Über das Vorgehen in den USA und mögliche damit verbundene Risiken hat der Konzern die Kommission nun unterrichtet.

Abschaffung der Faktenchecks in EU rechtlich möglich

In der EU muss sich Meta unter anderem an das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) halten. Die europäischen Regeln schreiben grossen Digitalkonzernen vor, Falschinformationen und illegale Inhalte wie Terror-Verherrlichung oder Darstellungen sexueller Gewalt zu löschen. Massgeblich sind die Gesetze der Mitgliedsstaaten – so ist etwa in Deutschland das Verbreiten von Nazi-Propaganda verboten.

Eine Abschaffung der Faktenchecks wäre aber trotz der strengeren Gesetze auch in der EU rechtlich möglich. Die Überprüfung durch Dritte ist nach Angaben des Kommissionssprechers für Digitalfragen, Thomas Regnier, nur einer der Wege, um die Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen. Auch die von Zuckerberg angekündigten «Community-Notes» seien theoretisch eine Möglichkeit – entscheidend sei, ob die Massnahmen Wirkung zeigten.

(sda/afp)

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