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TikTok-Raser in Luzern vor Gericht – ihm droht Gefängnis

«Jung und dumm»: TikTok-Raser in Luzern vor Gericht – ihm droht Gefängnis

11.04.2024, 11:5512.04.2024, 12:09
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Ein 24-Jähriger hat sich am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mehreren Raserdelikten verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten in ihrem Plädoyer vor, mit seinen Taten einen folgenschweren Unfall in Kauf genommen zu haben.

Dass bei Geschwindigkeitsübertretungen von über 70 Kilometern pro Stunde (km/h) innerorts sowie ausserorts zu Stosszeiten andere Verkehrsteilnehmer sowie Passanten gefährdet werden, sei dem Beschuldigten bewusst gewesen, sagte die Staatsanwältin. Dennoch habe er die Verkehrsregeln vorsätzlich verletzt.

Im Laufe der Befragung gab der Beschuldigte an, «jung und dumm» gewesen zu sein. Er bereue seine Taten und betonte, seit jener Zeit viel reifer geworden zu sein.

Was liegt gegen ihn vor?

Vorgeworfen werden dem Beschuldigten insgesamt sechs Geschwindigkeitsübertretungen. In vier Fällen zeigte er sich geständig, zwei Fälle bestritt er. Als Beweismittel wurden während des Prozesses zwei Aufnahmen gezeigt, wovon eine auf dem Videoportal TikTok veröffentlicht wurde.

Nach der Festnahme des damals 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen konnten auf dessen Smartphone fünf weitere Videos mit Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz gefunden werden. In diesen war der Automobilist in verschiedenen Luzerner Gemeinden wie Nottwil, Eich und Ruswil unterwegs – mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 202 km/h.

Einmal ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 73 Kilometern pro Stunde in Buchrain im Mai 2020 zu sehen, ein weiteres Mal eine Übertretung von 74 km/h auf der Autobahn A2 auf Höhe Buchrain im Februar 2021.

FILE - The TikTok logo is displayed n a mobile phone in front of a computer screen displaying the TikTok home screen, Oct. 14, 2022, in Boston. In a lawsuit filed Tuesday, April 9, 2024, two tribal na ...
Die Kurzvideo-Plattform TikTok hat schon wiederholt zur Überführung von Straftätern beigetragen. Bild: keystone

Was fordert die Anklage?

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren sowie eine Busse von 1300 Franken. Durch die mehrfache vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln sei der Beschuldigte das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, wie es heisst.

Des Weiteren wird der Mann des Führens eines Autos in nichtbetriebssicherem und nicht vorschriftsgemässem Zustand beschuldigt. Es konnten diverse Mängel an seinem Fahrzeug festgestellt werden. Darunter der Anbau von Fremdfelgen ohne Eignungserklärung, ein herstellerfremder Schalldämpfer und nicht erlaubte aerodynamische Anbauteile. Auch wurde eine Leistungssteigerung erzielt durch Umprogrammierung der Motor-Steuerelektronik.

Die Staatsanwältin betitelte während der Gerichtsverhandlung die Aussage des Beschuldigten, nichts von den Anpassungen am Auto gewusst zu haben, als unglaubwürdig. Er sei gelernter Autolackierer und selbst bekannter Liebhaber schneller Autos.

Wie verteidigt sich der Angeklagte?

Bei der Befragung durch die Richter bestritt er am Donnerstag, bei zwei von sechs Fahrten am Steuer gewesen zu sein.

Die Verteidigung plädierte, fünf der insgesamt sechs Videos als nicht verwertbare Beweismittel einzustufen. Eine Durchsuchung eines Handys müsse durch einen Tatverdacht legitimiert sein. Doch ihr Mandant hätte zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits gestanden, dass er der Fahrer im TikTok-Video sei. Der Tatverdacht sei bereits erhärtet gewesen.

Den Inhalt seines Telefons trotzdem zu sichten, sei nicht erforderlich gewesen und daher unrechtmässig. Demnach könnten auch die zu dem späteren Zeitpunkt erfolgten Geständnisse des Beschuldigten für drei weitere Fahrten nicht als Beweis herangezogen werden.

Ausserdem wies die Verteidigung darauf hin, dass weder der jüngere Bruder noch der Vater des Beschuldigten als Täter ausgeschlossen werden könnten. Beide hätten ebenfalls Zugang zu den Autoschlüsseln gehabt. Ebenfalls könne nicht bewiesen werden, dass es sich in den Videos überhaupt um den VW Golf des Beschuldigten handle und nicht um ein anderes Auto.

Auch der jüngere Bruder und der Vater des Beschuldigten wurden vom Gericht einvernommen. Diese könnten als Haupttäter nicht ausgeschlossen werden, hiess es. Beide verweigerten grossmehrheitlich die Aussage.

Die Verteidigerin forderte statt einer Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe von maximal 80 Franken à 20 Tagessätzen. Sie betonte, dass ihr Mandant grosse Lehren aus seiner Tat gezogen habe. Er hätte diese in «jugendlichem Leichtsinn» im Alter von 19 Jahren begangen und bereue diese.

Es würde in Zukunft nie mehr vorkommen, sagte der Beschuldigte gegenüber den Richterinnen und Richtern des Luzerner Kriminalgerichts.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich verkündet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(dsc/sda)

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Romani ite domum
11.04.2024 12:31registriert April 2022
Eine erhöhte Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h könnte man noch mit dumm und leichtsinnig beschreiben. Alles darüber, vor allem innerorts, nimmt bewusst potenzielle Tote und Schwerstverletzte in Kauf.
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HugoBalls
11.04.2024 12:12registriert November 2019
1300 Franken sind etwas wenig.
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benn
11.04.2024 12:39registriert September 2019
Ja, der Hellste scheint er nicht zu sein!
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