Lange hat Microsofts Punkte-System für Ärger gesorgt. Jedes Mal, wenn man etwas auf der Xbox 360 kaufen wollte, musste man erst umrechnen, wie viel Franken diese Punkte wert sind. Vor rund einem Jahr hat Microsoft endlich damit Schluss gemacht und wie Sony und Nintendo auf Echtgeld umgestellt.
Wer noch Punkte auf seinem Konto hatte, erhielt automatisch den Gegenwert in seiner Landeswährung. Was die meisten im Kleingedruckten überlesen haben dürften, ist, dass der umgewandelte Betrag im Juni 2015 abläuft. Nach der Umstellung eingelöste Punkte erlöschen gar nach einem Jahr. In Falle des Autors am 12. Dezember 2014. Geld kann doch nicht ablaufen, könnte man meinen. Ein Herr vom Xbox-Support bestätigt allerdings das Gegenteil. Das Ablaufdatum sei klar kommuniziert worden, erklärt auch Mila Dimic von Microsoft Schweiz.
Einen Monat vor Erlöschen der Gültigkeit wird man per E-Mail an das Zwangs-Shopping erinnert. Für viele sicherlich kein Problem, aber was tut man, wenn es im Microsoft-Store nichts Interessantes zu kaufen gibt? Ausserdem, wer lässt sich schon gern zwingen, sein Geld auszugeben, nur weil es sonst weg ist? Bleibt nur zu hoffen, dass bis Ende Jahr noch etwas Spannendes erscheint. Ansonsten bleibt Betroffenen nichts anderes übrig, als irgendein zufälliges Produkt zu erwerben. Das Xbox-Live-Abonnement, lässt sich mit dem Geld aus unerfindlichen Gründen nämlich nicht bezahlen. Damit ist auch die letzte Alternative gestorben.
Microsofts Praxis hält Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz für missbräuchlich. «Aus unserer Sicht ist Microsofts Haltung nicht legal». Zwar könne sich das Unternehmen mit entsprechenden AGBs absichern, aber nur weil ein Präzedenz-Fall fehlt, der den entsprechenden Gesetzesartikel im Obligationenrecht (OR) klar definiert. «Selbst Prepaid-Karten können verfallen, auch das ist nicht richtig», so Stalder. «Unsere Haltung ist, dass ein Gutschein oder dergleichen nicht nach kurzer Zeit ablaufen kann und Unternehmen sich mindestens an die Verjährungspflicht im OR halten müssen.»
Das Thema sei ein Dauerproblem beim Konsumentenschutz, sagt Stalder. Sie empfiehlt in diesem Fall, die Microsoft-Praktik nicht zu akzeptieren. «Man kann auf uns oder das OR verweisen. Dort steht fünf Jahre Gültigkeit. Eine andere Grundlage gibt es derzeit nicht.» Grosse Chancen räumt Stalder aber nicht ein. «Gegen ein Unternehmen wie Microsoft hat eine Einzelperson in solchen Fällen leider kaum eine Chance.»
Auch wenn das Problem in den meisten Fällen nicht das Ende der Welt bedeutet und wahrscheinlich auch nur einen kleinen Teil der Xbox-User betrifft, deckt es doch ein tiefschürfendes Problem auf. Wertgutscheine sollten entweder gar nicht verfallen oder deutlich länger gültig sein, als das heute der Fall ist. Microsoft ist nur ein Unternehmen von vielen, das sich diese Gesetzeslücke zu Nutzen macht. Bis sich dieses Gesetz ändert, durchstöbert der Autor weiterhin den Xbox-Store auf der Suche, nach einer Investition, die nicht zum Fenster hinausgeworfen ist.