Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines Interneteintrags, der einen Rache-Lynchmord von Familienangehörigen eines Vergewaltigungsopfers am mutmasslichen Täter in der südbadischen Nachbarschaft von Basel lobt und zur Nachahmung auffordert.
Die baselstädtische Staatsanwaltschaft hat am Freitag nach Hinweisen von Dritten auf einen Verstoss gegen das Schweizer Strafgesetzbuch Ermittlungen aufgenommen, wie ein Sprecher am Dienstag Angaben von «20 Minuten» bestätigte. Der Gesetzesartikel 259 verbietet öffentliches Aufrufen zu Verbrechen und Gewalttätigkeit.
Ein Eintrag auf der Facebook-Seite einer rechtsradikalen Schweizer Gruppierung forderte laut der Zeitung die Todesstrafe für Vergewaltiger und Kinderschänder. Solange es diese in der Schweiz nicht gebe, müsse man die Bestrafung selber in die Hand nehmen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt indes laut dem Sprecher gegen Unbekannt, weil die Urheberschaft jenes Eintrags erst noch zu klären sei. Man stehe in diesem Fall erst ganz am Anfang.
Relevant sei jeweils der Tatort, hier also der Ort, von wo aus der Eintrag ins Internet gestellt worden sei. Liege dieser in einem anderen Kanton, werde der Fall dorthin weitergereicht. Nach dem Hinweis mussten die Basler Behörden wegen des Verdachts auf ein Offizialdelikt die Ermittlungen aufnehmen.