National- und Ständerat wollen dem Einkaufstourismus beim Fleisch einen Riegel schieben. Die Menge, die Private einführen dürfen, soll wieder begrenzt werden. Der Nationalrat hat eine Motion aus dem Ständerat angenommen.
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren eine «klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr» sicherzustellen. Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss mit 95 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu. Damit müssen die Regeln, die erst seit letztem Sommer gelten, bereits wieder geändert werden.
Anzustreben sei eine Obergrenze von drei bis fünf Kilogramm pro Person und Tag, sagte Markus Ritter (CVP/SG), Präsident des Bauernverbandes, im Namen der vorberatenden Kommission.
Heute dürfen Private so viel Fleisch in die Schweiz mitbringen, wie sie wollen. Die Freimenge liegt indes bei einem Kilogramm. Auf allem, was darüber liegt, werden 17 Franken Einfuhrzoll pro Kilogramm erhoben. Vor dem 1. Juli 2014 galt ein tieferer Zolltarif, dafür eine Obergrenze von 20 Kilogramm am Tag. Die Freimenge lag bei 500 Gramm für Frischfleisch und 3.5 Kilogramm für Geflügelfleisch und Fleischzubereitungen.
Schon vor der Aufhebung des Euro-Mindestkurses hatte Ständerat Ivo Bischofberger (CVP/AI) eine Änderung gefordert. Mit der neuen Regelung werde nicht nur der Einkaufstourismus gefördert, sondern auch ein Fehlanreiz für neue Geschäftsmodelle geschaffen, kritisierte er. Grund dafür ist, dass Händler für attraktive Fleischstücke bis zu 6 Franken mehr Zoll zahlen als Private.
Angesichts der Tatsache, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr für Fleisch und Fleischwaren ausserhalb der Schweizer Landesgrenzen ausgäben, komme der Regelung eine entscheidende Bedeutung zu, schrieb der Motionär zu seinem Anliegen. Diese Ansicht teilte die Mehrheit im Nationalrat. Der Einkaufstourimus habe seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses noch zugenommen, gab Ritter zu bedenken.
Dagegen sprach sich Konsumentenschützerin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) aus. Die seit letztem Sommer geltende Regelung sei restriktiver für die Konsumentinnen und Konsumenten, stellte sie fest. Früher hätten diese bis zu vier Kilogramm zollfrei einführen dürfen.
Der Bundesrat habe mit der Änderung Bürokratie abgebaut, «also das getan, was von Ihnen fast täglich gefordert wird», sagte Birrer-Heimo. Der Einkaufstourismus werde mit den neuen Regeln nicht gefördert. «Und wer schmuggeln will, der schmuggelt.»
Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf betonte, mit der neuen Regelung sei Bürokratie abgebaut worden, da nicht mehr zwischen verschiedenen Fleischwaren unterschieden werde. Die neue Regelung habe eine klare Vereinfachung und strengere Vorschriften für Konsumentinnen und Konsumenten gebracht. Der Nationalrat liess sich jedoch nicht umstimmen. (feb/sda)