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Deutsches Gericht: Abweisung Asylsuchender hinter Grenze illegal

Deutsches Gericht: Abweisung Asylsuchender hinter Grenze illegal

02.06.2025, 16:1102.06.2025, 16:11
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Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

epa12082894 German police officers work at a checkpoint near the border with Austria, in Oberaudorf, Germany, 08 May 2025. The new German interior minister said the country will increase controls alon ...
Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt liess die Kontrolle der deutschen Bundesgrenze ab dem 8. Mai verschärfen.Bild: keystone

Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der Christdemokrat hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (im Bundesland Brandenburg) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäussert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.

Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Das Dublin-Verfahren ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine der Regelungen besagt, dass in vielen Fällen der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. (hkl/sda/dpa)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Frank N. N. Stein
02.06.2025 16:21registriert August 2022
Ich finde, die nicht funktionierenden Regeln der EU sorgen für den Auftrieb der Rechten. Migranten kommen also aus Polen ohne Genehmigung/Visum nach Deutschland. Sie werden aufgegriffen und sollen postwendend wieder nach Polen. Aber nein, wäre ja zu einfach. Statt dessen soll ein langwieriges Verfahren in Gang gesetzt werden. Warum? Kann man wohl nur als EU-Beamter verstehen. Keine Effizienz, kein Blick für die Realität.
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Tiere sind keine Menschen
02.06.2025 16:50registriert Dezember 2023
Eine einfachere Lösung wäre, dass wir den Umgang mit geflüchteten Personen ändern. Statt wie bisher davon auszugehen, dass jemand in guter Integrationsabsicht und mit Begründung kommt, macht man es anders herum - man geht von einer nationalen Bedrohung aus, bis nicht zweifelsfrei geklärt ist, wer diese Person ist, woher sie kommt und was ihre Fluchtgründe sind - dafür interniert man diese an der Grenze und weist diese bei nichtkooperation sofort im Eilverfahren ab.

Sobald abgewiesen, stehen die Rechte des Nationalstaates über den Interessen des Eindringlings.
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Sebastianus
02.06.2025 16:32registriert Dezember 2023
Dieses Rechtssystem begreift kein Eoropäer aber alle die nach Europa wollen. Dieses Gesetz muss im Eiltempo geändert werden, ansonsten ist die Drmokratie in Europa beendet. Die Rechtsparteien werden dies zu Recht ausschlachten.
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