Reality-Star Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung verurteilt
«Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden», sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung gegen Yasin Mohamed.
Das Amtsgericht München verurteilte den 35-Jährigen dafür, seine damalige Freundin Sophie Imelmann nach den Dreharbeiten zu «Love Island V.I.P» in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.
Geschehen sei der Vorfall im Sommer 2024. Die beiden hatten sich in der RTL-Datingshow kennengelernt und sie als Paar verlassen.
Wie die «Süddeutsche Zeitung» schreibt, gingen sie nach einem Streit in getrennte Hotelzimmer. Später ging Imelmann noch einmal in Mohameds Zimmer, wo sie sich versöhnten und sich zunächst einvernehmlich näherkamen.
Verteidiger: «Sie hat sich als Opfer inszeniert»
Die 30-Jährige habe aber deutlich gemacht, dass sie keinen Sex wolle. Trotzdem sei Mohamed zweimal ohne Kondom in sie eingedrungen, berichtet die «tz».
Mohamed bestritt die Vorwürfe. Sein Verteidiger stellte Imelmanns Darstellung infrage: «Ihr Image lebt von dem Schuldspruch des Angeklagten.» Weil sie die Vorwürfe auf Instagram öffentlich machte, warf er ihr vor, sich als Opfer inszeniert zu haben.
Mohamed habe dadurch mehrere bereits zugesagte TV-Formate und einen Platz im «Dschungelcamp» verloren. Ausserdem erklärte der Verteidiger, sein Mandant habe die Situation als einvernehmlich wahrgenommen. Er forderte darum einen Freispruch.
Doch die Staatsanwaltschaft betonte, dass ihre Schilderungen über die ganze Zeit hinweg konstant geblieben seien. In der Verhandlung wurde auch eine Tonbandaufnahme thematisiert, in der Mohamed selbst zugab, ihr «Nein» ignoriert zu haben. «Ein Geständnis, klarer geht's gar nicht», meinte die Staatsanwaltschaft.
Grenzen «nicht gecheckt»
Doch der Verteidiger widersprach und zitierte aus derselben Aufnahme, wie Mohamed sagte, es sei «ein Spiel» gewesen und er habe Imelmanns Grenzen «nicht gecheckt».
Dennoch liess das Gericht die Zweifel der Verteidigung nicht gelten. Man halte ihre Aussage für glaubhaft und sei davon überzeugt, dass es zu der Grenzüberschreitung gekommen sei.
Beim Urteil wurde allerdings berücksichtigt, dass Mohamed nicht vorbestraft ist. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert.
Nach der Urteilsverkündung brach Imelmann in Tränen aus. «Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte», sagte sie dem «Berliner Kurier». Mohameds Verteidigung will gegen die Entscheidung vorgehen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig. (schweizheute.ch)

