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Artikel 13: 7 Behauptungen im Faktencheck

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Kommen jetzt die Uploadfilter? 7 Behauptungen zum Artikel 13 im Faktencheck

Laut den Gegnern bedeutet die EU-Urheberrechtsreform das Ende des Internets, wie wir es kennen. Befürworter reden von Panikmache. Was stimmt denn nun?
26.03.2019, 15:1414.05.2019, 11:06
Laura Stresing / t-online
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t-online

Seit Monaten wird heftig über die Neufassung des EU-Urheberrechts gestritten. Zehntausende gingen gegen zentrale Punkte auf die Strasse. Nun hat das EU-Parlament abgestimmt – und der Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben uns die Argumente, mit denen Befürworter die Reform gegen Kritik verteidigen, genauer angesehen und erklären, wo sie richtig liegen und wo es noch Probleme gibt.

«Es gibt keinen Zwang zum Uploadfilter»

Plattformen sollen verhindern, dass Inhalte hochgeladen werden, für die sie keine Nutzungsrechte haben. Sonst können sie verklagt werden. Wie sie die Vorgaben umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Doch wenn man eins und eins zusammenzählt, führt kein Weg an Uploadfiltern vorbei. Inzwischen sehen das sogar Politiker ein, die der Reform zugestimmt hatten, etwa die deutsche Justizministerin Katarina Barley.

Uploadfilter erkennen urheberrechtlich geschützte Inhalte und blockieren sie beim Hochladen. Da das automatisch passiert, lässt sich nur schwer prüfen, welche Inhalte aussortiert werden. Dass dabei Fehler passieren, ist jedoch sicher. Das heisst: Viele im Grunde legale Inhalte werden unterdrückt.

Das wissen auch Befürworter der Reform. Sie verweisen darauf, dass es in Zukunft bessere technische Lösungen geben könnte. Experten bezweifeln das.

«Uploadfilter lassen sich verhindern, wenn Plattformen Künstler fair vergüten»

Das ist das eigentliche Anliegen der Reform: Grosse Internetkonzerne wie Google und Facebook sollen gezwungen werden, von ihren Gewinnen etwas abzugeben – und zwar mehr als bisher.

Wer Lizenzvereinbarungen mit allen Rechteinhabern und Urhebern hat, kann theoretisch auf Uploadfilter verzichten. Das ist jedoch unmöglich. Wenn nur ein einziger Rechteinhaber die Lizenz verweigert, muss eine entsprechende Upload-Sperre her.

Die Aufgabe überfordert insbesondere kleine Firmen und Start-ups. Häufig ist der Rechteinhaber eines Werkes unbekannt und nur schwer auffindbar. Ausserdem haben manche Urheber kein Interesse daran, dass ihr Werk online publiziert wird. Unter dem Deckmantel des Urheberrechts könnte so auch die Verbreitung von politisch brisanten Dokumenten verhindert werden, sagt der Urheberrechtsexperte Martin Kretschmer.

Und die Schweiz?
Als Nicht-EU-Land wird das neue EU-Urheberrecht, ist es dereinst in Kraft, nicht für die Schweiz gelten – theoretisch. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass grosse internationale Unternehmen die von der EU verlangten Uploadfilter entwickeln, diese aber nicht für die Schweiz anwenden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Schweiz wie die übrigen EU-Länder behandelt wird.

Das Schweizer Urheberrecht ist zudem ebenfalls in Revision. Doch Anfang März hatte der Ständerat die Vorlage zurück an die dafür zuständige Kommission geschickt mit dem Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen.

Grund dafür ist eine umstrittene Ergänzung, welche die zuständige Kommission angebracht hatte: Sie will eine Entschädigungsregelung einführen, ähnlich wie es die EU unter dem Begriff Leistungsschutzrecht machen will.

«Uploadfilter lassen sich durch Pauschal-Lizenzen verhindern»

In manchen Bereichen können Plattformen über sogenannte Verwertungsgesellschaften Pauschalverträge für bestimmte Inhalte abschliessen. So hat sich YouTube beispielsweise vor einigen Jahren mit der deutschen Musikverwertungsgesellschaft Gema geeinigt und darf wieder Musikvideos zeigen. So werden Künstler über einen Umweg an den Einnahmen beteiligt, die durch die Vervielfältigung ihrer Werke erzielt werden.

Befürworter der Reform wollen solche Lizenzmodelle auf alle Internetplattformen übertragen. Das Problem: Längst nicht alle Urheber sind in Verwertungsgesellschaften organisiert. Die deutsche CDU will das Problem durch sogenannte erweiterte kollektive Lizenzen oder Pauschal-Lizenzen lösen. Dadurch könnten Verwertungsgesellschaften sogar Lizenzen für Werke von Urhebern erteilen, die sie gar nicht vertreten. Experten halten das für wenig sinnvoll.

«Die Uploadfilter-Pflicht gilt nur für wenige Plattformen.»

Laut Befürwortern zielt die Reform nur auf grosse Plattformen ab, deren Geschäftsmodell auf Ausbeutung fremder Inhalte beruht. Nach Einschätzung des zuständigen Berichterstatters Axel Voss (CDU) sind das ein bis fünf Prozent der Dienstanbieter. Wie er auf diese Zahl kommt, ist unklar.

Der Reformtext ist bei weitem nicht so eindeutig in seiner Formulierung. Demnach beziehen sich die Regeln auf «online content-sharing service provider», also Dienste zum Teilen von Online-Inhalten, die von den Nutzern hochgeladen werden, mit dem Zweck, «grosse Mengen» an «geschützten» Inhalten öffentlich verfügbar zu machen und damit Gewinne zu erzielen.

Diese Definition trifft natürlich auf YouTube zu, doch auch auf unzählige andere Online-Angebote. Zwar macht die Reform ein paar Ausnahmen – etwa für Non-Profit-Angebote wie Wikipedia, Online-Marktplätze oder Cloud-Dienste. Ausserdem wurde eine Ausnahmeregelung für Start-ups vereinbart.

Trotzdem bleiben eine Menge Dienste übrig, die die Autoren nicht bedacht haben. Für alle gelten die gleichen Vorschriften und Haftungsrisiken wie für den Milliardenkonzern YouTube. Faktoren wie Grösse, Reichweite oder Höhe der Einnahmen spielen nämlich keine Rolle.

Alle müssen nachweisen können, dass sie «bestmögliche Anstrengungen» («best efforts») unternommen haben, um Lizenzen zu erwerben und den Upload von illegalen Inhalten zu verhindern. Auf Beschwerden zu reagieren («Notice and Take down») reicht nicht mehr aus.

Die Anforderungen sollen zwar «verhältnismässig» sein. Doch was das im Einzelfall bedeutet, ist unklar. Erst bei der Bewertung eines Verstosses wird geguckt, welche Massnahmen angesichts der Grösse der Plattform und der Schwere des Urheberrechtsverstosses angemessen gewesen wären. Mit anderen Worten: Ob der Betreiber alles richtig gemacht hat, klärt sich erst vor Gericht. 

«Memes und Parodien sind vor dem Blocken geschützt.»

Nutzer sollen sich darauf verlassen können, dass legale Inhalte wie Zitate, Meinungsäusserungen, Parodien und Memes möglichst nicht blockiert werden. So steht es tatsächlich in der Richtlinie. Dabei scheint den Machern aber bewusst zu sein, dass es keine Garantie gibt, dass Plattformen diese gesetzlichen Ausnahmen auch wirklich respektieren. Deshalb soll es einen Beschwerdeweg für User geben, deren Inhalt zu Unrecht zensiert wurde. Indirekt geben die Befürworter also zu: Durch die Filterpflicht wird es schwieriger, im Internet seine Meinung zu äussern.

«Uploadfilter sind schon im Gebrauch und funktionieren.»

Am bekanntesten ist das «Content ID»-System von YouTube. Der Filter erkennt urheberrechtlich geschützte Musikstücke und Videos, blockiert sie aber nicht sofort. Lädt jemand eine Kopie hoch, wird der Rechteinhaber benachrichtigt. Er kann veranlassen, dass das Video gelöscht wird. Oder er kann verlangen, an den Werbeerlösen beteiligt zu werden.

Dabei kommt es auch immer wieder zu Missbrauch und falschen Urheberrechtsansprüchen. So wurden beispielsweise Aufnahmen eines Klavierstückes von Johann Sebastian Bach immer wieder gesperrt, weil die Rechte daran fälschlicherweise Sony zugesprochen wurden. Dabei ist das Stück gemeinfrei. Für solche Konflikte gibt es keine technische Lösung, da verschiedene Interpretationen des gleichen Stückes viel zu ähnlich klingen.

Hinzu kommt: Uploadfilter können nur bei zuvor registrierten Inhalten anschlagen. Wer verhindern möchte, dass seine Werke irgendwo illegal hochgeladen werden, muss einen entsprechenden Vermerk in einer solchen Datenbank beantragen. Das kommt quasi einer Registrierungspflicht für Urheber gleich.

Letztendlich stärkt das grosse Konzerne wie Google, die eine dafür notwendige Infrastruktur schaffen können. Laut Gesetz sind nämlich alle anderen Plattformen verpflichtet, sich diesem «Industrie-Standard» anzupassen. Bietet eine Firma eine bezahlbare Software-Lösung an, muss diese auch eingesetzt werden. Aus Datenschutzgründen ist das bedenklich.

«Proteste gegen Uploadfilter sind fremdgesteuert»

Viele Politiker sind verblüfft von den vielen E-Mails und Anrufen, die sie von Gegnern der Reform erhalten haben. Einige wittern eine Verschwörung mächtiger US-Konzerne.

Richtig ist, dass die Proteste zum Teil mit technischen Hilfsmitteln organisiert wurden. Bereitgestellt wurden sie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese erhalten teilweise finanzielle Unterstützung aus der Industrie. So gibt es zum Beispiel Websites, die vorgefertigte Protestbriefe oder die Telefonnummer des zuständigen EU-Abgeordneten ausspucken. Über die Plattform pledge2019.eu konnten Nutzer kostenlos bei Parlamentariern anrufen, die sich noch nicht gegen Artikel 13 ausgesprochen haben.

Die Leute, die diese Online-Tools genutzt haben, sind genauso echt wie die Twitter-Nutzer, die sich zum Thema geäussert haben und dafür von einer oberflächlichen Analyse fälschlicherweise als «Bots» diskreditiert wurden. In Deutschland gingen mehr als 100'000 Menschen auf die Strasse und skandierten «Wir sind die Bots», um das zu demonstrieren.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Daniel Caspary, behauptete in der «Bild», die Demonstranten seien bezahlt worden. Eine NGO habe bis zu 450 Euro für die Teilnahme geboten. Wahr ist, dass die Bürgerrechtsorganisation EDRi (European Digital Rights) die Reisekosten von rund 20 Netzaktivisten für einen Parlamentsbesuch in Strassburg übernommen hatte. Selbst innerhalb der CDU wächst die Kritik an solchen Äusserungen einzelner Politiker, die die Legitimität der Proteste gegen Uploadfilter in Frage stellen.

Auch die Rolle von professionellen YouTubern wird immer wieder kritisiert. Diese üben einen grossen Einfluss auf viele Jugendliche aus und haben sicherlich zu der Mobilisierung gegen die Reform beigetragen. Sie geben jedoch an, nicht von Google beeinflusst worden zu sein.  

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58 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Beggride
26.03.2019 15:53registriert November 2015
Europa 1945: freie Meinungsäusserung und Demokratie sind die höchsten Werte in einer Gesellschaft, dass so etwas nie wieder passiert.

Europa 2019: Ach was, das ist nicht so ernst, denn das beschränkt doch nur ein ganz Bitzeli... glaub.
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Gipfeligeist
26.03.2019 15:46registriert Januar 2016
Er ist gebucht, mein Ausflug ins Darknet...
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Beggride
26.03.2019 16:32registriert November 2015
Wieso müssen Lehrlinge Prüfungen bestehen, um einen Job ausführen zu können (denn als Stromer trägt man beispielsweise Verantwortung, dass der Strom im Haus funktioniert) und Politiker, die für das Wohl eines ganzen Kontinents verantwortlich sind, nicht?
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