Handysucht: Nun könnte EU-weites Social-Media-Verbot für Kinder kommen
Unumstritten sind diese freilich nicht. Seit Jahren drängt von der Leyen in Brüssel auf ein Gesetz, das Kinder vor sexuellen Übergriffen im Internet schützen soll. Datenschützer werfen ihr dabei vor, übers Ziel hinauszuschiessen, und haben ihr den Namen Zensursula verpasst.
Legen die Jugendlichen das Smartphone weg, fühlt sich jeder und jede Dritte nach eigenen Angaben gestresst, traurig oder sozial ausgeschlossen. 90 Prozent haben bereits mindestens einmal Inhalte gesehen, die sie verstört zurückliessen. Das ergab eine kürzlich veröffentlichte Befragung von rund 26'000 Teenagern im Alter von 13 bis 18 Jahren in allen 27 EU-Ländern.
An die Bildschirme gefesselt
Am Freitag stellte die EU-Kommission jetzt die vorläufigen Ergebnisse ihrer eigenen Untersuchung vor. Sie hält fest: Instagram und Facebook tun nicht genug, um Minderjährige vor der Suchtgefahr ihrer Plattformen zu schützen.
Die Apps, allen voran Instagram, seien darauf angelegt, Minderjährige zum endlosen Scrollen und zu immer längeren Bildschirmzeiten zu verleiten, insbesondere wegen hochpersonalisierter Inhalte und des automatischen Abspielens von Videos. Das Gehirn wechsle quasi in den «Autopilot»-Modus. Auch die Einführung von sogenannten «Teen-Konten» habe an der Suchtgefahr nichts geändert. Funktionen für das Zeitmanagement seien für Eltern zu kompliziert und könnten zudem einfach umgangen werden, sagen die EU-Beamten in Brüssel.
Meta kann sich nun noch gegen den Vorwurf verteidigen. Am Freitag hielt der US-Konzern fest, die EU-Kommission habe seine Schutzmechanismen nicht ausreichend gewürdigt. Käme es zu einem endgültigen Entscheid, droht unter den neuen EU-Digitalgesetzen eine Busse von bis zu sechs Prozent des weltweiten Konzernumsatzes, was einem Betrag von knapp zehn Milliarden Franken entsprechen würde.
Bereits im Februar hatte die EU-Kommission einen ähnlichen Entscheid gegen Tiktok gefällt. Folglich steigt der Druck, einen Schritt weiterzugehen und eine EU-weite Altersgrenze für soziale Medien zu setzen. Eine solche gibt es schon in verschiedenen Ländern. Australien hat eine Limite ab 16 Jahren eingeführt. In Grossbritannien wird der Social-Media-Bann im kommenden Jahr in Kraft treten.
Am Montag wird ein von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetztes Expertengremium seinen Untersuchungsbericht zum Thema vorstellen. Die EU-Chefin selbst hat sich schon verschiedentlich für harte Massnahmen ausgesprochen. Für die siebenfache Mutter und ausgebildete Ärztin ist der Schutz von Kindern im Internet eine Herzensangelegenheit. Erwartet wird, dass sie in ihrer «Rede zur Lage der Union» im September definitive Massnahmen ankündigen wird.
Übertreibt es «Zensursula»?
Unumstritten sind diese freilich nicht. Seit Jahren drängt von der Leyen in Brüssel auf ein Gesetz, das Kinder vor sexuellen Übergriffen im Internet schützen soll. Datenschützer werfen ihr dabei vor, übers Ziel hinauszuschiessen, und haben ihr den Namen Zensursula verpasst.
Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt
Sexuelle Übergriffe können in den unterschiedlichsten Kontexten stattfinden. Hilfe im Verdachtsfall oder bei erlebter sexueller Gewalt bieten etwa die kantonalen Opferhilfestellen oder die Frauenberatung Sexuelle Gewalt. Die Opferhilfe ist auch über die nationale Nummer 142 erreichbar. Für Jugendliche oder in der Kindheit sexuell ausgebeutete Erwachsene gibt es in Zürich die Stelle Castagna. Betroffene Männer können sich an das Männerbüro Zürich wenden. Wenn du dich sexuell zu Kindern hingezogen fühlst oder jemanden kennst, der diese Neigung hat, kann dir diese Stelle weiterhelfen.
Zudem ist unklar, wie effektiv Pauschalverbote von sozialen Medien für Minderjährige sind. In Australien musste die Regierung nach der ersten Implementierungsphase eingestehen, dass die Sperre grossflächig umgangen wird.
Zudem stellt sich die Frage einer Kompetenzüberschreitung: Die EU-Kommission ist in erster Linie für den Binnenmarkt verantwortlich. Darf sie nun auch Eltern vorschreiben, wie ihre Kinder Instagram zu nutzen haben? Allgemein liegt Erziehungspolitik in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Die verantwortlichen EU-Beamten verteidigen sich mit dem Argument, dass es beim Binnenmarkt auch darum gehe, die Konsumenten vor gefährlichen Gütern zu schützen. Vor allem, wenn es sich um vulnerable Personen wie Kinder handelt. (schweizheute.ch)
