International
Justiz

Schweizer DJ Odymel wegen sexuellem Missbrauch in Belgien konfrontiert

Während Schlafwandeln: Missbrauchsvorwurf gegen diesen Schweizer DJ

25.02.2026, 10:2525.02.2026, 10:25

Er soll im Schlaf eine andere Person missbraucht haben. Gegen den Schweizer Techno-DJ Odymel wurden Voruntersuchungen wegen entsprechender Vorwürfe eingeleitet. Auf Instagram nimmt der Künstler in einem Statement dazu Stellung.

Der Schweizer DJ-Odymel lebt in Belgien.
Der Schweizer DJ-Odymel lebt in Belgien. bild: instagram

Der in Brüssel lebende DJ Odymel sieht sich in Belgien mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Am Montag teilte er auf Instagram mit, dass gegen ihn Voruntersuchungen eingeleitet wurden. In dem Beitrag nimmt er zudem ausführlich zu den erhobenen Anschuldigungen Stellung.

In seinem Statement räumt er ein, mit der Person, von der die Anschuldigungen ausgehen, am betreffenden Abend einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. An das, was danach geschehen sein soll, könne er sich jedoch nicht erinnern, da er eingeschlafen sei.

Die betroffene Person habe ihm zu einem späteren Zeitpunkt geschildert, was sich ereignet habe. Demnach soll Odymel zunächst allein sexuelle Handlungen vorgenommen und anschliessend versucht haben, «einen erneuten, nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu initiieren».

Sexsomnie als Grund

In seinem Statement beteuert der DJ, er könne sich an nichts erinnern. Während der erwähnten sexuellen Handlungen sei er nicht er selbst gewesen, sondern habe sich in einer sogenannten Sexsomnie-Episode befunden. Konsultierte Ärzte hätten den geschilderten Zustand als mit einer Episode sexuell geprägten Schlafwandelns beschrieben.

Der Schweizer erklärt zudem, ihm sei bewusst, dass Schlafwandeln als Ursache wie eine einfache Erklärung wirken könne – auch er selbst wäre einer solchen Aussage mit grosser Skepsis begegnet. Er sage jedoch die Wahrheit.

Weiter schreibt er auf Instagram, er sei bereits zweimal einvernommen worden und bereit, sich jeder angeforderten fachärztlichen Begutachtung zu unterziehen. (fak)

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