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Zürcher Gericht spricht Vater von Missbrauch an Tochter frei

Zürcher Gericht spricht Vater von Missbrauch an Tochter frei

05.02.2026, 17:5605.02.2026, 17:56
Blick von aussen auf das Bezirksgericht in Hinwil, am Freitag, 12. Oktober 2018. (KEYSTONE/Melanie Duchene)
Blick auf das Bezirksgericht in Hinwil ZH. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat am Donnerstag einen 65-Jährigen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an der Tochter freigesprochen. Die Staatsanwältin hatte wegen der geschilderten unzähligen Vorfällen eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verlangt.

Die Tochter habe stereotype Aussagen gemacht, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. «Aus einem Vorfall wurde plötzlich einer pro Woche, dann tägliche Übergriffe», sagte sie. Die Zweifel an der Schuld des 65-Jährigen überwogen für das Gericht. «Das heisst nicht, dass die Vorfälle nie passiert sind.»

Der Mutter sei kein verändertes oder verstörtes Mädchen aufgefallen, auch wenn die Tochter vorher mit dem Vater alleine gewesen war, sagte die Richterin weiter. Vom Missbrauch habe die Tochter erst zu erzählen begonnen, nachdem bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden sei. «Es bleibt unsicher, ob die Schilderungen realitätsbasiert sind», sagte die Richterin.

Ein Teil der Anklage war für das Gericht unverwertbar. Dies, weil der Vater bei der ersten Befragung der Tochter durch die Polizei nicht anwesend war. Die Zivilforderungen der Tochter verwies das Gericht auf den Zivilweg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältin der Tochter erwog am Donnerstag bereits, Berufung einzulegen.

«Völliger Blödsinn»

An der Verhandlung im Januar hatte der Beschuldigte aus dem Zürcher Oberland alles abgestritten. Die Vorwürfe seien für ihn ein Schock gewesen.

«Das hat nie stattgefunden, es entspricht nicht der Wahrheit», sagte der Beschuldigte während seiner Befragung an der Verhandlung im 13. Januar mehrfach, als die Richterin ihn mit den Vorwürfen aus der Anklageschrift konfrontierte. «So etwas würde ich nie machen» und «Völliger Blödsinn» waren weitere Entgegnungen.

Die Anklage listete detailliert auf, wie der Vater seine Tochter sexuell missbraucht haben soll. Die Übergriffe sollen begonnen haben, als sie sechs oder sieben Jahre alt war. Schluss war demnach erst, als das Mädchen mit etwa 15 Jahren in einer Institution ausserhalb des Elternhauses Unterschlupf fand.

Der Mutter des Mädchens fiel nichts auf

Die Übergriffe sollen von Berührungen am Gesäss und im Intimbereich bis hin zum Geschlechtsverkehr gereicht haben, als das Mädchen einige Jahre älter war. Die Mutter des Kindes sei während der Übergriffe abwesend gewesen oder habe nichts davon mitbekommen.

Der Missbrauch soll regelmässig passiert sein, «zwischen einmal pro Woche und mehrmals pro Tag», je nachdem, wie «gestresst oder gereizt» der Vater gerade war, heisst es an einer Stelle in der Anklageschrift. Die Vorfälle ereigneten sich laut Anklage nicht nur in der Wohnung zu Hause, sondern auch während Ferienaufenthalten an verschiedenen Orten im In- und Ausland.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für den Beschuldigten. Die Anwältin der Tochter forderte eine Genugtuung in Höhe von 150'000 Franken.

Der Verteidiger des 65-jährigen Beschuldigten, forderte einen Freispruch, beziehungsweise die Einstellung des Verfahrens in einzelnen Punkten. Die Anklage basiere einzig auf den Aussagen der Tochter, die «teilweise nicht nachvollziehbar, unglaubwürdig und realitätsfern» seien.

Die Vorwürfe hätten dem Beschuldigten, der sich als Vater immer engagiert um seine Tochter gekümmert habe, «den Boden unter den Füssen weggezogen». Als diese erhoben wurden, sei es für ihn ein Schock gewesen.

Die junge Frau war bei der Verhandlung nicht anwesend und wurde, wie häufig bei Sexualdelikten, nicht erneut befragt. Das Gericht musste sich bei der Beurteilung des Falls somit auf die Akten sowie die Video- und Tonaufzeichnungen ihrer Vernehmungen stützen. Auch Psychologen und andere Fachleute, bei denen sie in Behandlung oder Betreuung war, wurden von der Staatsanwaltschaft als Zeugen befragt. Diese hielten die Aussagen der Tochter grundsätzlich für glaubwürdig.

Tochter leidet an psychischen Krankheiten

Unbestritten ist, dass das inzwischen erwachsene mutmassliche Missbrauchsopfer seit Jahren unter sehr schweren psychischen Problemen leidet. Sie leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen und weiteren psychischen Erkrankungen. Sie ist arbeitsunfähig und bezieht eine IV-Rente. Den Kontakt zum Vater brach sie im Jahr 2019 ab. 2023 erstattete sie Anzeige gegen ihn.

Laut Anklage sind die psychischen Probleme Folgen des jahrelangen Missbrauchs. Der Vater hingegen vermutet, dass es sich um Spätfolgen des Mobbings handelt, dem das Mädchen in der Schule ausgesetzt gewesen war. (sda)

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lupo Thunder
05.02.2026 19:43registriert Oktober 2024
Mein Vater streitet noch heute, mit 76 Jahren alles ab, was er meiner Schwester angetan hat.
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Ameo
05.02.2026 22:56registriert Oktober 2025
Stellt euch vor ihr Erinnerungen daran entstanden durch die psychische Störung. Das Gericht glaubt der Tochter und der Vater geht bis zu 15 Jahre unschuldign ins Gefängnis.
Sagt die Tochter aber die Wahrheit und er kommt mit einer Lügengeschichte davon, ist es auch übel.
Es ist so schwierig dazu ein Urteil zu fällen.
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Joe Smith
05.02.2026 21:24registriert November 2017
Ich hatte mal persönlich mit so einem Fall zu tun: Eine Frau, so um die 20, hatte unbestreitbar grosse psychische Probleme und war deswegen auch in einer betreuten Wohnsituation. Plötzlich «erinnerte» sie sich, dass ihr Vater sie missbrauch hatte. Das erklärte für sie endlich alle ihre Probleme. Vor Gericht konnte dann nachgewiesen werden, dass viele ihrer Anschuldigungen gar nicht stimmen konnten. Der Mann wurde freigesprochen, war aber zutiefst gezeichnet. Die Frau glaubt noch heute ihrer Scheinerinnerung. Das Problem Scheinerinnerung wird «dank» der Unverjährbarkeitsinitiative noch zunehmen
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