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Weitere Kantone reagieren auf die anhaltende Trockenheit in der Schweiz: Die Kantone Freiburg und Waadt haben am Freitag ein Feuerverbot im Freien erlassen. Auf dem ganzen Gebiet der beiden Kantone ist zudem das Abbrennen von Feuerwerk verboten.
Erlaubt bleibe das Grillieren auf befestigten Sitzplätzen, sofern es windstill sei und der Abstand zur Vegetation sowie die übrigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten würden, teilten die Waadtländer Kantonsbehörden mit. Ausnahmen vom Feuerwerksverbot seien für Augustfeuer und Feuerwerk an offiziellen, bewilligten Anlässen möglich, sofern für ein Sicherheitsdispositiv gesorgt sei.
Das Gleiche gilt grundsätzlich im Kanton Freiburg, wie aus einem Beschluss des Staatsrats hervorgeht. An Stellen, die sie zu diesem Zweck vorgesehen und gesichert haben, können die Freiburger Gemeinden zudem das Abbrennen von Vulkanen und bengalischen Zündhölzern durch Private erlauben - nicht aber jenes von Heulern oder Raketen. In beiden Kantonen gilt die Massnahme ab sofort und bis auf weiteres.
Auch andernorts verschärften die Behörden am Freitag die Massnahmen. Der Kanton Graubünden erliess ein absolutes Feuerverbot. Ausgenommen davon sind zumindest zunächst das Unter- und Oberengadin sowie das Münstertal und Samnaun.
In allen anderen Teilen des Kantons sind Feueraktivitäten im Freien untersagt. Vom kantonalen Feuerverbot sind die Siedlungsräume in den Bauzonen ausgenommen. Absolute Feuerverbote im Freien hatten zuvor auch das Wallis und der Kanton Tessin erlassen.
Der Kanton Thurgau verbot am Freitag das Entfachen von Feuern und das Wegwerfen von Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 200 Metern. Gleichzeitig dürfen auf dem ganzen Kantonsgebiet ab sofort keine Feuerwerkskörper mehr abgebrannt werden.
Auch der Kanton Neuenburg untersagte gleichentags das Abbrennen von Feuerwerk durch Private. Bereits seit Dienstag ist es dort untersagt, im Wald oder in Waldesnähe Feuer anzuzünden.
Während im Kanton Zürich am Freitag auf Kantonsebene noch die Waldbrand-Stufe 4 von 5 und damit ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe galt, gingen einige Gemeinden bereits weiter: Allgemeine Feuerverbote, die auch das Zünden von Feuerwerk umfassen, erliess etwa Niederhasli. Auch andere Gemeinden, darunter Neftenbach, Pfungen, Dättlikon und Volken, verbieten Feuerwerk und Höhenfeuer, wie der «Landbote» berichtete.
Nebst Zürich hatten sich bereits am Donnerstag Schaffhausen, Glarus und der Aargau in die immer länger werdende Reihe jener Kantone gestellt, die keine Waldbrände riskieren wollen. Sie erliessen ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
In Schaffhausen und Glarus sind zudem private Feuerwerke und Himmelslaternen verboten, der Aargau verbietet Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe.
Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe gelten ausserdem in den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt, Bern, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz (bedingt), Solothurn (auch Feuerwerksverbot), Uri (auch Feuerwerksverbot), und Zug (bedingt). Die Kantone St. Gallen und die beiden Appenzell belassen es vorläufig bei Mahnungen. (sda)