Wegen Kronprinzessin Mette-Marit: Marius Borg Høiby soll freikommen
Marius Borg Høiby befindet sich in Untersuchungshaft, Mette-Marit wartet auf eine neue Lunge. Nun fiel eine Entscheidung. Ihr Sohn könnte das Gefängnis bald verlassen. Am 5. Juni 2026 gab der norwegische Königspalast bekannt, dass die Kronprinzessin eine Lungentransplantation benötigt. Bereits einen Tag vor der offiziellen Bekanntmachung hatte der 29-Jährige beantragt, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, um bei seiner Mutter sein zu können. Der Antrag wurde abgelehnt.
Nun verhandelte das Osloer Gericht den Fall neu und hat eine Entscheidung getroffen, wie die norwegische Zeitung VG berichtet. Das Gericht gab dem Antrag statt. Marius Borg Høiby soll freikommen. In seiner Begründung hielt das Gericht fest, dass eine weitere Inhaftierung «einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre von Høiby darstellen würde». Die Rückfallgefahr sei «in der aktuellen Situation noch immer gering». Und weiter: «Eine fortgesetzte Inhaftierung wäre jedoch nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in ihrer ohnehin schon schwierigen Lage eine erhebliche Belastung.»
«Zu wissen, dass Mama so krank ist, ist unerträglich»
Bei der Anhörung hatte Marius Borg Høiby selbst das Wort ergriffen. Laut dem norwegischen Magazin «Se og Hør» begründete er seinen Antrag mit den Worten: «Zu wissen, dass Mama so krank ist, ist unerträglich.» Und er fügte hinzu: «Die Situation meiner Familie ist ohnehin schon schwierig genug. Ich möchte raus, um für meine Mutter da zu sein, die schwer, schwer krank ist.»
Sein Verteidiger Petar Sekulic sagte VG, der entscheidende Unterschied zu früheren Anträgen sei der Gesundheitszustand der Mutter. «Jeden Sonntag, wenn wir uns sehen, könnte es das letzte Mal sein», so Høiby. Seit 2018 ist öffentlich bekannt, dass Mette-Marit von Norwegen an einer chronischen Lungenfibrose leidet.
Für den Fall einer Freilassung hatte Høiby angekündigt, wieder in sein Kinderzimmer auf Skaugum einzuziehen, zusammen mit seinen Geschwistern. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und die Entscheidung angefochten. Solange das Berufungsgericht den Fall nicht geprüft hat, bleibt Høiby in Haft.
Verwendete Quellen:
(hkl)

