Muslimin kommt vollverhüllt zur Arbeit in Kita – ihre Chefin zieht sich daraufhin aus
Der Fall wird nun von den Behörden behandelt, unter anderem der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck. Diese wirft der Kita-Chefin Diskriminierung aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit sowie des Geschlechts vor. Zudem ermittelt sie wegen sexueller Belästigung, wie der ORF Vorarlberg berichtet.
Ereignet hat sich der Fall im Juni im Vorarlberger Ort Lustenau, der direkt an der Grenze zur Schweiz liegt. Die Kita-Leiterin nahm gegenüber dem ORF Stellung zu ihrem Verhalten. Sie sei geschockt gewesen, als die Mitarbeiterin plötzlich vollverschleiert zur Arbeit erschienen sei, so Bettina S. Und sie habe Angst davor gehabt, wie das Aussehen der Mitarbeiterin auf Eltern und die Kinder wirken könne.
Dass sie sich daraufhin vor der verschleierten Angestellten ausgezogen hat, beschreibt sie als Kurzschlussreaktion, als «völlig irrsinnigen Gedanken». Ihre Absicht sei gewesen, der Mitarbeiterin zu zeigen, dass man zwar Rechte habe, aber man deshalb doch nicht einfach so herumlaufen könne, wie es einem grad passt. Als Beispiel führt sie auch an, dass Frauen nicht, wie beispielsweise Männer, öffentlich oben ohne herumlaufen könnten. Die Situation sei schlicht zu viel für sie gewesen, so S.
Dass ihr Verhalten mit Fremdenfeindlichkeit zu tun habe, weist die Kita-Chefin aber vehement zurück. In ihrer Kinderbetreuungsstätte würden derzeit 30 Mitarbeitende beschäftigt, elf davon seien Musliminnen. Seit sie mit dem Betrieb angefangen habe, habe sie immer Mitarbeiterinnen gehabt, die mit Kopftuch zur Arbeit erschienen und das toleriert.
Weiter würden in der Kita-Gruppe 18 verschiedene Sprachen gesprochen, die Kinder stammten aus zehn verschiedenen Nationen und insgesamt würden vier Religionen in ihrem Betrieb «gelebt».
Verschleierte Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr in Kita
Die Mitarbeiterin, welche vollverschleiert im Betrieb erschien, arbeitet mittlerweile nicht mehr dort. Das Arbeitsverhältnis sei einvernehmlich aufgelöst worden, aber nicht wegen des Vorfalls. Stattdessen hätte der Frau sowie vier weiteren Angestellten aus wirtschaftlichen Gründen ohnehin gekündigt werden sollen, wie der Obmann des Familienverbands, Guntram Bechtold, zum ORF sagt. Geburtenschwache Jahrgänge hätten diese Entscheidung nötig gemacht. Zum Vorfall sagt Bechtold:
Allerdings überwies der Verband als Entschädigung 3500 Euro an die Muslimin. Ein Urteil von der Gleichbehandlungsanwaltschaft steht noch aus. Diese stuft den Fall aber als schwerwiegend ein. Das Verhalten der Chefin habe in einer Kinderbetreuung keinen Platz. (con)
