Im Zuge der Black-Lives-Matter-Debatte sorgte der Fall «Mike» schweizweit für Schlagzeilen. Der nigerianische Dealer Mike Ben Peter erlitt 2018 bei einer Polizeiintervention in Lausanne einen Herzstillstand, während ihn Beamte in Handschellen am Boden fixiert hielten. Schnell wurde sein Schicksal mit jenem des Afroamerikaners George Floyd in den USA verglichen, der erstickte, weil ihm ein Polizist neun Minuten lang auf den Hals kniete.
Am Montag startete in Renens VD im Fall «Mike» der Berufungsprozess. Das Lausanner Strafgericht hatte die sechs angeklagten Stadtpolizisten letzten Sommer erstinstanzlich vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Familie des Opfers zog das Urteil weiter.
Die Freisprüche erfolgten aus zwei Gründen: Zum einen stellte das Gericht keine Verletzung der Sorgfaltspflichten fest. Eine gefesselte Person in Bauchlage muss zwar so schnell wie möglich in eine andere Position gebracht werden, doch der starke Widerstand des damals 39-jährigen Mike Ben Peter habe dies verunmöglicht.
Zum anderen kam das Gericht mit Verweis auf die beiden offiziellen Gutachten zum Schluss, dass ein eindeutiger kausaler Zusammenhang zwischen polizeilichen Versäumnissen und dem Todesfall nicht bewiesen sei. Verschiedene Faktoren wie die Stresssituation, das Übergewicht und die Herzrhythmusstörungen des Mannes hätten sein Herzversagen ausgelöst.
Der Anwalt der Opferfamilie, Simon Ntah, kritisierte diese Argumentation am Montag:
Die Familie hat zwei eigene Expertisen bei amerikanischen Professoren eingeholt, darunter der Rechtsmediziner Michael Freeman. Er war einer der Gutachter, die nach dem Tod von George Floyd in den USA für eine Expertise ausgewählt wurden. Die zwei neuen Gutachten kämen zum Schluss, dass Mike Ben Peter wegen der Positionierung in der Bauchlage und der «gewaltsamen Polizeikontrolle» verstorben sei, sagte Ntah. Er rief die Knietritte und den Einsatz von Pfefferspray in Erinnerung.
Der zuständige Staatsanwalt sah dies anders. Keines der Gutachten bestätige, dass der Verstorbene zwangsläufig überlebt hätte, wenn die Bauchlage früher beendet worden wäre, sagte Laurent Maye. Die Anwältin einer der Polizisten, Odile Pelet, lehnte jegliche Anspielungen zum Fall George Floyd ab:
Das Kantonsgericht entschied sich, die beiden von der Opferfamilie beauftragten Gutachter nicht vorzuladen. Der Entscheid war absehbar – private Expertisen stossen bei Richterinnen und Richtern generell auf wenig Kredit.
Einen Etappensieg konnte die Opferfamilie trotzdem verbuchen. Auf Antrag ihres Anwalts wird das Gericht den Fall «Mike» neben des Strafbestands der fahrlässigen Tötung auch unter dem Gesichtspunkt des Amtsmissbrauchs unter die Lupe nehmen.
Im Verlauf der Woche halten die Parteien ihre Plädoyers. Das Gericht wird seinen Entscheid nächsten Montag eröffnen. (aargauerzeitung.ch)
Der Vergleich mit Polizeigewalt ist daher absurd.
Ich hoffe jeder weiterzug endet mit einem Freispruch für die Polizei.
Die "Opfer" Familie hat zu viel Geld und Zeit....
🙄